Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 1847. 51 
Natiborer Kreis, (Forts.) 
kalischen Vorrechte bewilligt. (A. K. O. v. 29. Janr. 
47.) 105. — auch wird dens. das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen 
geltenden Tarif v. 29. Febr. 1840. verliehen. (ebend.) 
105. 
Realberechtigungen der Synagogengemeinden, zur 
freiwilligen Veräußerung ders. ist auch noch die Geneh-- 
migung der Regierung erforderlich. (G. v. 23. Juli 47. 
K. 48.) 272. 
Rechte, aufgehobene, Betrag der Entschädigungen für 
solche als Passivum der General-Staats-Kasse. (Haupt- 
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. II. 1.) 152. 
Rechtsmittel,, keins ders. ist gegen einen gerichtlichen 
Bescheid zulässig, durch welchen bei erhobenem Kompe- 
tenzkonflikt das Rechtsverfahren einstweilen eingestellt 
wird. (G. v. S. Apr. 47. §S. 5.) 171. — eingelegte oder 
zlässige, gegen handelsgerichtliche Erkenntnisse, Vollstreck- 
barkeit der letztern ungeachtet der erstern. (G. v. 3. Apr. 
47. 88. 29. und 30.) 187. 188. — bei Entscheidungen 
von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Betheiligten 
über das Recht zur Führung eines Fabrikzeichens für 
Eisen= und Stahlwaaren in der Provinz Westphalen 
und der Rheinprovinz. (V. v. 18. Aug. 47. S. 10.) 338. 
— gegen Entscheidungen wegen fälschlichen Gebrauchs 
fremder Fabrikzeichen, in Anwendung der durch das Gesetz 
v. 4. Juli 1840. angedrohten Strafen. (V. v. 18. Aug. 
47. SS. 12. und 16.) 339. 340. — slehe auch Appella- 
tion, Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde. 
Nechtsverfahren, (Rechtsweg, rechtliches Gehör, ge- 
richtliches Verfahren) — Einstellung desselben bis zur 
Entscheidung über den erhobenen und anerkannten Kom- 
petenzkonflift. (G. v. S. April 47. 8s. 4. 5. 8.) 171. 
172. — Auhhebung desselben, wenn die Entscheidung des 
Gerichtshoses für Kompetenzkonflikte gegen die Zulassung 
eines solchen ausgefallen ist. (ebend. §. 18.) 174. — 
Fortgang desselben, wenn der von der Provinzialbehörde 
erhobene Kompetenzkouflikt seitens des Verwaltungechefs 
für nicht begründet erachtet wirb. (G. v. S. Apr. 47. S. 11.) 
172. f. — dasselbe ist gegen die Entscheidung der Re- 
gierungen in jüdischen Verwaltungs= Angelegenheiten nur 
dann zulässig, wenn die Klage auf einen speziellen privat- 
rechtlichen Titel gegründet wird. (G. v. 23. Juli 47. . 49.) 
273. — in streitigen Pfändungs-Angelegenheiten bei Über- 
tretungen feldpolizeilicher aeschte. (Feldpolizei-Ord. 
v. 1. Novbr. 47. S. 58.) 387. f. — Zulässigkeit dessel- 
ben in Pfändungsangelegenheiten über Pfandgeld und 
Kosten, wenn die Summe, über welche polizeilich ent- 
schieden ist, den Betrag von zehn Thalern übersteigk. (ebend. 
§s. 67.) 389. — desgl. gegen polizeiliche Strafreso- 
lute wegen übertretungen der Vorschristen vorgedachter 
Rechtsverfahren, (Rechtsweg, rechtliches Gehör, ge- 
richtliches Verfahren) (Forts.) 
Feldpolizei-Ord., wenn die festgesetzte Strase eine Geld- 
buße von zehn Thalern oder eine Gefängnihstrafe oder 
Strafarbeit von 14 Tagen übersteigt. (ebend. §. 69.) 
389. — bleibt vorbehalten bei Schlichtung von Grenz- 
streitigkeiten zwischen den Flurnachbarn, durch die an 
einigen Orten bestehenden Grenzregulirungs= und Feld- 
meßämter. (ebend. §s. 71.) 390. — ist wegen Abgaben 
und Leistungen in Synagogen-Gemeinden nur in so weit 
zulässig, als Jemand aus besondern Rechtstiteln die gänz- 
liche Befreiung von Beiträgen geltend machen will, oder 
in der Bestimmung seines Antheils über die Gebühr be- 
lastet zu sein behauptet. (G. v. 23. Juli 47. §. 58.) 
275. — die Festsetzung der für versäumte Anzeigen jüdi- 
scher Geburten und Todesfälle angedrohten Stra- 
fen erfolgt durch gerichtliches Erkenntniß. (ebend. SF. 17. 
und 18.) 266. — findet bei Deichschau-Reklamationen 
auf dem linken Rheinufer nicht statt. (V. v. 7. Mai 38. 
S. 6.) 108. 
Rechtswohlthaten der Güterabtretung und der Kom- 
petenz, von Handeltreibenden nachgesucht, die Verhand- 
lungen und Entscheidungen über solche gehören vor die 
Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. F. 20.) 186. 
Rees, Kreis, vom 1. Jaur. 1848. ab trikt in demselben 
die Gesindeordnung vom 8. Novbr. 1810. außer Gel- 
tung; dagegen erhält in solchem von demselben Zeitpunkte 
ab die Gesindeordnung für die Rheinprovinz v. 19. Aug. 
1844. Gesetzeskraft. (V. v. 21. Septbr. 47.) 356. — 
— in dems. findet die Feldpolizei. Ordnung v. 1. Novbr. 
1847. keine Anwendung. (Einleit. zu letz.) 376. — slehe 
auch Chausseebau Nr. 24 
Referendarien, Geheime, beim Staatsrathe angestellt, 
von solchen kann einer zum Referenten bei dem Gerichts- 
hose zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten ernannt 
werden, jedoch ohne Stimmrecht. (G. v. 8. Apr. 47. 
S. 14.) 173. 
Regalien, die Zustimmung des vereinigten Landtags zur 
Einführung neuer Steuern oder zu Erhöhung der beste- 
benden Steuersätze, hat auf jene ohne Unterschied, ob 
die Verfügungen darüber die Einkünfte oder die Sub- 
stanz ders. betreffen, keine Bezichung. (V. v. Z. Febr. 47. 
S. 9.) 36. 
Regierungen, Ansgabebeträge für dies. (Haupt-Finanz- 
Etat v. 12. März 47. Nr. Ul. 10.) 106. — Verfahren 
bei Kompetengkonflikten zwischen denselben und den Ge- 
richten. (G. v. 8. Apr. 47.) 170. — Abfassung des 
Beschlusses über deren Erhebung vor dem Pleno ders. 
(ebend. §. 4.) 171. — Anordnung der Wahl der dem 
Handelsstande angehörigen Mitglieder der Handelsgerichtr 
und deren Stellvertreter burch dies. (G. v. 3. Apr. 47. 
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