Sachregister. 1847. 51
Natiborer Kreis, (Forts.)
kalischen Vorrechte bewilligt. (A. K. O. v. 29. Janr.
47.) 105. — auch wird dens. das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen
geltenden Tarif v. 29. Febr. 1840. verliehen. (ebend.)
105.
Realberechtigungen der Synagogengemeinden, zur
freiwilligen Veräußerung ders. ist auch noch die Geneh--
migung der Regierung erforderlich. (G. v. 23. Juli 47.
K. 48.) 272.
Rechte, aufgehobene, Betrag der Entschädigungen für
solche als Passivum der General-Staats-Kasse. (Haupt-
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. II. 1.) 152.
Rechtsmittel,, keins ders. ist gegen einen gerichtlichen
Bescheid zulässig, durch welchen bei erhobenem Kompe-
tenzkonflikt das Rechtsverfahren einstweilen eingestellt
wird. (G. v. S. Apr. 47. §S. 5.) 171. — eingelegte oder
zlässige, gegen handelsgerichtliche Erkenntnisse, Vollstreck-
barkeit der letztern ungeachtet der erstern. (G. v. 3. Apr.
47. 88. 29. und 30.) 187. 188. — bei Entscheidungen
von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Betheiligten
über das Recht zur Führung eines Fabrikzeichens für
Eisen= und Stahlwaaren in der Provinz Westphalen
und der Rheinprovinz. (V. v. 18. Aug. 47. S. 10.) 338.
— gegen Entscheidungen wegen fälschlichen Gebrauchs
fremder Fabrikzeichen, in Anwendung der durch das Gesetz
v. 4. Juli 1840. angedrohten Strafen. (V. v. 18. Aug.
47. SS. 12. und 16.) 339. 340. — slehe auch Appella-
tion, Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde.
Nechtsverfahren, (Rechtsweg, rechtliches Gehör, ge-
richtliches Verfahren) — Einstellung desselben bis zur
Entscheidung über den erhobenen und anerkannten Kom-
petenzkonflift. (G. v. S. April 47. 8s. 4. 5. 8.) 171.
172. — Auhhebung desselben, wenn die Entscheidung des
Gerichtshoses für Kompetenzkonflikte gegen die Zulassung
eines solchen ausgefallen ist. (ebend. §. 18.) 174. —
Fortgang desselben, wenn der von der Provinzialbehörde
erhobene Kompetenzkouflikt seitens des Verwaltungechefs
für nicht begründet erachtet wirb. (G. v. S. Apr. 47. S. 11.)
172. f. — dasselbe ist gegen die Entscheidung der Re-
gierungen in jüdischen Verwaltungs= Angelegenheiten nur
dann zulässig, wenn die Klage auf einen speziellen privat-
rechtlichen Titel gegründet wird. (G. v. 23. Juli 47. . 49.)
273. — in streitigen Pfändungs-Angelegenheiten bei Über-
tretungen feldpolizeilicher aeschte. (Feldpolizei-Ord.
v. 1. Novbr. 47. S. 58.) 387. f. — Zulässigkeit dessel-
ben in Pfändungsangelegenheiten über Pfandgeld und
Kosten, wenn die Summe, über welche polizeilich ent-
schieden ist, den Betrag von zehn Thalern übersteigk. (ebend.
§s. 67.) 389. — desgl. gegen polizeiliche Strafreso-
lute wegen übertretungen der Vorschristen vorgedachter
Rechtsverfahren, (Rechtsweg, rechtliches Gehör, ge-
richtliches Verfahren) (Forts.)
Feldpolizei-Ord., wenn die festgesetzte Strase eine Geld-
buße von zehn Thalern oder eine Gefängnihstrafe oder
Strafarbeit von 14 Tagen übersteigt. (ebend. §. 69.)
389. — bleibt vorbehalten bei Schlichtung von Grenz-
streitigkeiten zwischen den Flurnachbarn, durch die an
einigen Orten bestehenden Grenzregulirungs= und Feld-
meßämter. (ebend. §s. 71.) 390. — ist wegen Abgaben
und Leistungen in Synagogen-Gemeinden nur in so weit
zulässig, als Jemand aus besondern Rechtstiteln die gänz-
liche Befreiung von Beiträgen geltend machen will, oder
in der Bestimmung seines Antheils über die Gebühr be-
lastet zu sein behauptet. (G. v. 23. Juli 47. §. 58.)
275. — die Festsetzung der für versäumte Anzeigen jüdi-
scher Geburten und Todesfälle angedrohten Stra-
fen erfolgt durch gerichtliches Erkenntniß. (ebend. SF. 17.
und 18.) 266. — findet bei Deichschau-Reklamationen
auf dem linken Rheinufer nicht statt. (V. v. 7. Mai 38.
S. 6.) 108.
Rechtswohlthaten der Güterabtretung und der Kom-
petenz, von Handeltreibenden nachgesucht, die Verhand-
lungen und Entscheidungen über solche gehören vor die
Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. F. 20.) 186.
Rees, Kreis, vom 1. Jaur. 1848. ab trikt in demselben
die Gesindeordnung vom 8. Novbr. 1810. außer Gel-
tung; dagegen erhält in solchem von demselben Zeitpunkte
ab die Gesindeordnung für die Rheinprovinz v. 19. Aug.
1844. Gesetzeskraft. (V. v. 21. Septbr. 47.) 356. —
— in dems. findet die Feldpolizei. Ordnung v. 1. Novbr.
1847. keine Anwendung. (Einleit. zu letz.) 376. — slehe
auch Chausseebau Nr. 24
Referendarien, Geheime, beim Staatsrathe angestellt,
von solchen kann einer zum Referenten bei dem Gerichts-
hose zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten ernannt
werden, jedoch ohne Stimmrecht. (G. v. 8. Apr. 47.
S. 14.) 173.
Regalien, die Zustimmung des vereinigten Landtags zur
Einführung neuer Steuern oder zu Erhöhung der beste-
benden Steuersätze, hat auf jene ohne Unterschied, ob
die Verfügungen darüber die Einkünfte oder die Sub-
stanz ders. betreffen, keine Bezichung. (V. v. Z. Febr. 47.
S. 9.) 36.
Regierungen, Ansgabebeträge für dies. (Haupt-Finanz-
Etat v. 12. März 47. Nr. Ul. 10.) 106. — Verfahren
bei Kompetengkonflikten zwischen denselben und den Ge-
richten. (G. v. 8. Apr. 47.) 170. — Abfassung des
Beschlusses über deren Erhebung vor dem Pleno ders.
(ebend. §. 4.) 171. — Anordnung der Wahl der dem
Handelsstande angehörigen Mitglieder der Handelsgerichtr
und deren Stellvertreter burch dies. (G. v. 3. Apr. 47.
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