Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 1847. 
Universitäten, (Forts.) 
sie von allen Ubrigen Lehrfächern an dens., so wie von 
dem akademischen Senate u. von den Amtern eines De- 
kans, Prorektors u. Restors ausgeschlossen. (G. v. W. 
Juli 47. §. 2.) 263. — nicht naturalisirte Juden der 
Provinz Posen bleiben auch in erster Beziehung ausge- 
schlossen. (ebend. 8. 33. Nr. 1.) 269. — Bonn, Füh- 
rung u. Erledigung der Untersuchung der von den Stu- 
direnden derselben begangenen u. zur gerichtlichen Ent- 
scheidung geeigneten strafbaren Handlungen nach der 
heinischen Strafprozeordnung. (A. K. O. v. 4. Obtbr. 
7.) 360. 
Unurath, Strase für densenigen, der solchen auf fremde 
Grunmdstücke oder Privatwege wirft. (Feldpolizei-Ordn. 
v. 1. Novbr. 47. 8. 42. Nr. 4.) 384. 
Unterbeamte, deren Anstellung bei den Handels- 
gerichten. (G. v. 3. Apr. 47. §S. 7.) 183. 
Untergerichte, Berichteerstattung ders. an das dens. vor- 
gesetzte Landes Jußtigkollegium über die Erhebung von 
Komwetengkonflikten. (G. v. 8. Apr. 47. 5. 7.) 171. 
Unterricht,, öffentlicher, Staats = Ausgabe - Beträge für 
bens. (Haupt-Finang-Etat v. 12. März 47. Nr. Ill. lit. C.) 
154. 
ri rbta. u 7. Let. 
„christliche, von deren 
Leitung u. Becussschtigung bleiben die Juden allgemein 
ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 263. 
Unterrichtswesen, jüdisches, Anordnungen für dasselbe. 
(G. v. 23. Juli 47. S§#.# 66 — 67.) 275 — 277. — 
desgl. in der Provinz Posen. (ebend. S. 69.) 277. 
Unterstätzungen, Ausgabebeträge für dieselben. (Haupt- 
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. IV. I. e. u. V. 8.) 
66. 
Unterstützungs-Fonds für Wittwen u. Waisen von 
Justizbeamten, zu solchem fließen die vom Ehrenrathe 
der Justizkommissarien, Advokaten u. Notarien erkannten 
Geldstrafen, nach Abzug der davon zu deckenden Kosten. 
(V. v. 30. Apr. 47. §. 19.) 199. 
Untersuchungen, wegen Beleidigungen, Widerseplich- 
keiten oder anderer Gesetzübertretungen, Glaubwürdigkeit 
der zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung kom- 
mandirten Militairpersonen als vollgültige Zeugen in 
dens. (G. v. 8. Avr. 47.) 190. — vor dem Kammer- 
gerichte u. dem Kriminalgerichte in Berlin wegen Ver- 
brechen u. Polizeivergehen, nach dem Gesetze v. 17. Juli 
4., allgemeine Einführung der Offentlichkeit in den 
mündlichen Verhandlungen bei dens. (A. K. O. u. V. v. 
7. Apr. 47.) 129. 130. — polizeiliche, in Pfändungs= 1. 
Angelegenheiten bei lbertretungen feldpolizeilicher Vor- 
schriften. (Feldpolizei-Ord. vom 1. Novbr. 47. §. 50.) 
387. — desgl. über die in letzterer mit Strafe bedroheten 
Übertretungen. (ebend. S. 68.) 389. — gegen die Stu- 
67 
##tersachungen, (Forts.) 
direnden in Bonn, s. Bonn. — s. auch Disziplinar- 
Untersuchungen. 
V. 
Verbrechen, gemeine, im Sinne des §. 2. des Gesetzes 
v. 29. März 1844., von solchen muß der Ehrenrath der 
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien, wenn die- 
selben zu seiner Kenntniß kommen, dem kompetenten Ge- 
richte Anzeige machen, welchem das weitere Verfahren 
vorbehalten bleibt. (V. v. 30. Apr. 47. §. 20.) 199. 
— s. auch Untersuchungen. 
Verbrecher, zu einer längern Freiheitsstrase verurtheilt, 
auf Kurateln über solche findet das Gesetz v. 23. Dezbr. 
4., die Stempel- u. Gebührenfreiheit in dens. betr., 
keine Anwendung. (§. 6. desselben.) 4. 
Vereidung der Mitglieder der ständischen Deputation 
für das Staatsschuldenwesen bei ihrer Einberufung auf 
die Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten. (V. v. Z. 
Febr. 47. S. 3.) 43. 
Vereine, kommunistische, slehe letz. 
Verfasser, von Zeitungen, Zeitschriften u. Druckschriften 
nicht über zwanzig Bogen, s. Zeitungen 2c. 
Vergleiche, deren Vermittelung haben sich die Handels- 
gerichte zur besondern Aufgabe zu machen. (G. vom 3. 
Apr. 47. §. 26.) 187. 
Verjährung der nach der Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 
47. verwirkten Strafen, wenn innerhalb dreier Monate 
seit der Übertretung eine Untersuchung ders. nicht einge- 
leitet ist. (daselbst s§. 46.) 385. — desgl. des Anspruchs 
des Beschädigten auf Pfandgeld, wenn solcher innerhalb 
gleicher Frist bei der zuständigen Behörde nicht ange- 
meldet ist. (ebend. S. 46.) 385. 
Verklarungen der Schiffsleute, deren Ausfertigung 
durch die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §. 24.) 
187. 
Verleger, von Zeitungen, Zeitschriften u. Druckschriften 
nicht über zwanzig Bogen, s. Zeitungen 2#c. 
Vermessungen von Grundstücken oder Wegen, Strafe 
für denjenigen, welcher die bei solchen als Merkzeichen 
dienenden Pfähle, Tafeln 2c. fortnimmt, vernichtet oder 
sonst unkenntlich *i5:½27 (Feldpoliqei-Ord. v. 1. Novbr. 
47. s. 43. Nr. 4.) 384. 
VBVermögen, (Venbeimoe. Kämmerei-, Gemeindeglieder-, 
Bürgervermögen) dasselbe darf durch eine Gemeinheits- 
theilung niemals in Privatvermögen der Gemeindemit- 
glieder oder Einwohner verwandelt werden. (Dekl. vom 
26. Juli 47. §. 1.) 327. 
Vermögens-Konsiskate, Staats-Einnahme-Betrag 
aus denf. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. 
lit. c) 150. 
ir Ver-
	        
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