Sachregister. 1847.
Universitäten, (Forts.)
sie von allen Ubrigen Lehrfächern an dens., so wie von
dem akademischen Senate u. von den Amtern eines De-
kans, Prorektors u. Restors ausgeschlossen. (G. v. W.
Juli 47. §. 2.) 263. — nicht naturalisirte Juden der
Provinz Posen bleiben auch in erster Beziehung ausge-
schlossen. (ebend. 8. 33. Nr. 1.) 269. — Bonn, Füh-
rung u. Erledigung der Untersuchung der von den Stu-
direnden derselben begangenen u. zur gerichtlichen Ent-
scheidung geeigneten strafbaren Handlungen nach der
heinischen Strafprozeordnung. (A. K. O. v. 4. Obtbr.
7.) 360.
Unurath, Strase für densenigen, der solchen auf fremde
Grunmdstücke oder Privatwege wirft. (Feldpolizei-Ordn.
v. 1. Novbr. 47. 8. 42. Nr. 4.) 384.
Unterbeamte, deren Anstellung bei den Handels-
gerichten. (G. v. 3. Apr. 47. §S. 7.) 183.
Untergerichte, Berichteerstattung ders. an das dens. vor-
gesetzte Landes Jußtigkollegium über die Erhebung von
Komwetengkonflikten. (G. v. 8. Apr. 47. 5. 7.) 171.
Unterricht,, öffentlicher, Staats = Ausgabe - Beträge für
bens. (Haupt-Finang-Etat v. 12. März 47. Nr. Ill. lit. C.)
154.
ri rbta. u 7. Let.
„christliche, von deren
Leitung u. Becussschtigung bleiben die Juden allgemein
ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 263.
Unterrichtswesen, jüdisches, Anordnungen für dasselbe.
(G. v. 23. Juli 47. S§#.# 66 — 67.) 275 — 277. —
desgl. in der Provinz Posen. (ebend. S. 69.) 277.
Unterstätzungen, Ausgabebeträge für dieselben. (Haupt-
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. IV. I. e. u. V. 8.)
66.
Unterstützungs-Fonds für Wittwen u. Waisen von
Justizbeamten, zu solchem fließen die vom Ehrenrathe
der Justizkommissarien, Advokaten u. Notarien erkannten
Geldstrafen, nach Abzug der davon zu deckenden Kosten.
(V. v. 30. Apr. 47. §. 19.) 199.
Untersuchungen, wegen Beleidigungen, Widerseplich-
keiten oder anderer Gesetzübertretungen, Glaubwürdigkeit
der zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung kom-
mandirten Militairpersonen als vollgültige Zeugen in
dens. (G. v. 8. Avr. 47.) 190. — vor dem Kammer-
gerichte u. dem Kriminalgerichte in Berlin wegen Ver-
brechen u. Polizeivergehen, nach dem Gesetze v. 17. Juli
4., allgemeine Einführung der Offentlichkeit in den
mündlichen Verhandlungen bei dens. (A. K. O. u. V. v.
7. Apr. 47.) 129. 130. — polizeiliche, in Pfändungs= 1.
Angelegenheiten bei lbertretungen feldpolizeilicher Vor-
schriften. (Feldpolizei-Ord. vom 1. Novbr. 47. §. 50.)
387. — desgl. über die in letzterer mit Strafe bedroheten
Übertretungen. (ebend. S. 68.) 389. — gegen die Stu-
67
##tersachungen, (Forts.)
direnden in Bonn, s. Bonn. — s. auch Disziplinar-
Untersuchungen.
V.
Verbrechen, gemeine, im Sinne des §. 2. des Gesetzes
v. 29. März 1844., von solchen muß der Ehrenrath der
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien, wenn die-
selben zu seiner Kenntniß kommen, dem kompetenten Ge-
richte Anzeige machen, welchem das weitere Verfahren
vorbehalten bleibt. (V. v. 30. Apr. 47. §. 20.) 199.
— s. auch Untersuchungen.
Verbrecher, zu einer längern Freiheitsstrase verurtheilt,
auf Kurateln über solche findet das Gesetz v. 23. Dezbr.
4., die Stempel- u. Gebührenfreiheit in dens. betr.,
keine Anwendung. (§. 6. desselben.) 4.
Vereidung der Mitglieder der ständischen Deputation
für das Staatsschuldenwesen bei ihrer Einberufung auf
die Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten. (V. v. Z.
Febr. 47. S. 3.) 43.
Vereine, kommunistische, slehe letz.
Verfasser, von Zeitungen, Zeitschriften u. Druckschriften
nicht über zwanzig Bogen, s. Zeitungen 2c.
Vergleiche, deren Vermittelung haben sich die Handels-
gerichte zur besondern Aufgabe zu machen. (G. vom 3.
Apr. 47. §. 26.) 187.
Verjährung der nach der Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr.
47. verwirkten Strafen, wenn innerhalb dreier Monate
seit der Übertretung eine Untersuchung ders. nicht einge-
leitet ist. (daselbst s§. 46.) 385. — desgl. des Anspruchs
des Beschädigten auf Pfandgeld, wenn solcher innerhalb
gleicher Frist bei der zuständigen Behörde nicht ange-
meldet ist. (ebend. S. 46.) 385.
Verklarungen der Schiffsleute, deren Ausfertigung
durch die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §. 24.)
187.
Verleger, von Zeitungen, Zeitschriften u. Druckschriften
nicht über zwanzig Bogen, s. Zeitungen 2#c.
Vermessungen von Grundstücken oder Wegen, Strafe
für denjenigen, welcher die bei solchen als Merkzeichen
dienenden Pfähle, Tafeln 2c. fortnimmt, vernichtet oder
sonst unkenntlich *i5:½27 (Feldpoliqei-Ord. v. 1. Novbr.
47. s. 43. Nr. 4.) 384.
VBVermögen, (Venbeimoe. Kämmerei-, Gemeindeglieder-,
Bürgervermögen) dasselbe darf durch eine Gemeinheits-
theilung niemals in Privatvermögen der Gemeindemit-
glieder oder Einwohner verwandelt werden. (Dekl. vom
26. Juli 47. §. 1.) 327.
Vermögens-Konsiskate, Staats-Einnahme-Betrag
aus denf. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12.
lit. c) 150.
ir Ver-