Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Statuten 
fuͤr die 
Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher Eisenbahngesellschaft. 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Tit. I. 
Zweck und Befugnisse der Gesellschaft. 
K. 1. 
Zweck und Domizil der Gesellschaft. 
Unter der Firma: 
„Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher Eisenbahngesellschaft“ 
ist eine Aktiengesellschaft auf eine unbeschränkte Zeitdauer nach Artikel 29—37. 
des Rheinischen Handelsgesetzbuches und nach dem Gesetz vom 9. November 
1843. Gesehsammlung Stück 31.) gebildet, welche zum Zwecke hat: 
a) Die Erbauung und die im F. 4. näher bestimmte Benutzung einer Eisen- 
bahn von dem linken Rheinufer bei Ruhrort über Uerdingen und Crefeld 
nach Gladbach resp. Rheydt; 
b) die zu deren Verbindung mit der Köln-Mindener Sweigbahn von der 
Lipperhaide nach Ruhrort nothwendige Herstellung einer Dampffähre und 
der auf dem rechten Rheinufer dazu erforderlichen Anlage für alleinige 
Rechnung oder in Gemeinschaft mit der Köln-Mindener Eisenbahngesell- 
schaft, oder aber die Mitbenutzung einer solchen Dampffähre und An- 
lage nach einer Uebereinkunft mit der gedachten Gesellschaft. 
Crefel Das Domizil der Gesellschaft und der Sitz ihrer Verwaltung ist 
refeld. 
g. 2. 
Vertretung. 
Die Gesellschaft wird dem Staate und dem Publikum gegenüber durch 
die Direktion resp. den Verwaltungsrath nach Maaßgabe der 5 ter folgenden 
Bestimmungen vertreten. 
g. 3. 
Fuͤhrung der Bahn. 
Die Bahn beginnt auf der linken Rheinseite bei Ruhrort und wird von 
Homberg uͤber Uerdingen, Crefeld und Vierssen nach Gladbach resp. Rheydt 
(N.. m96.) 82 geführt
	        
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