Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Bis dahin wird dieselbe vom Verwaltungsrath in seiner nächsten Ver- 
sammlung, unter Berücksichtigung der im K. 45. hinsichtlich des Wohnorts ent- 
haltenen Bestimmungen, vorläufig besetzt. 
g. 48. 
Der Vorsitzende. 
Die Direktion erwähle jäbrlich aus ihren in Crefeld wohnenden Mit- 
gliedern einen Präsidenten, welcher in Verhinderungsfällen seinen Stellvertreter 
aus der Zahl der übrigen in Crefeld wohnenden Mitglieder bezeichnet. 
§. 49. 
Innere Einrichtung. 
Die Direktion versammelt sich regelmaßig in periodischen, im Voraus 
von ihr festzusetzenden Sihungen zu welchen es besonderer Einladungen nicht 
bedarf, und außerordentlich auf Einberufung des Prásidenten resp. seines Stell- 
vertreters. 
In den Einladungen zu den auperordentlichen Versammlungen der Di- 
rektion sollen die Gegensänd ihrer Berathung summarisch angegeben werden. 
Sollen Gegenstände zur Berathung kommen, die nicht anf diese Weise 
vorgängig bezeichnet sind, so muß die Beschlußnahme darüber, wenn auch nur 
ein Mitglied es verlangt, bis zur nächsten Versammlung vertagt werden. 
Zur Fassung gülliger Beschlüsse müssen wenigstens drei Mitglieder der 
Direktion gegenwärtig sein. 
Die Beschlüsse der Direktion werden nach Stimmenmehrheit gefaßt, bei 
Stimmengleichheit giebrt die Meinung des Präsidenten den Ausschlag. 
Die Beschlüsse der Direktion werden von den Mitgliedern, welche dabei 
konkurriren, unterzeichnet. 
Das bei der Versammlung der Direktion zu führende Protokoll wird 
von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. 
Die aus den Beschlüssen der Direktion hervorgehenden Verfägungen, 
Vollmachten und Verträge sind von zwei Mitgliedern, worunter der Prásident 
oder dessen Stellvertreter sich befinden muß, zu unterzeichnen; für die laufende 
Korrespondenz genügt die Unterschrift eines Firektor#h welche auch einem etwa 
zu ernennenden Spezialdirektor übertragen werden kann. 
Die Stellvertreter der Direktoren sind berechtigt, jeder Versammlung der 
Direktion mit berathender Steimme beizuwohnen. 
K. 50. 
Befugnisse und Verpflichtungen. 
Die Direktion hat die obere Leitung der Geschäfte und Angelegenheiten 
der Gesellschaft innerhalb der durch die Statuten gezogenen Grenzen und For- 
Jahrgang 1847. (Nr. 2796.) 10 men.
	        
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