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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 7—
(Nr. 2799.) Bestätigungsurkunde des Nachtrags zu dem Statute der Bonn= Cölner Eisen-
bahngesellschaft, die Kreirung von 175,200 Rehlr. neuer Stammaktien
betrefsend. Vom 15. Dezember 1846.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. #
Nachdem die Bonn-Cölner Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
vom 20. April d. J. beschlossen hat, Behufs vollständiger Ausführung und
Ausrüstung der Eisenbahn von Bonn nach Cöln das nach F. 8. des von Uns
unter dem 11. Februar 1841. bestätigten Statuts auf 876,000 Rehlr. bestimmte
Grundkapital durch Ausgabe von 1752 Stück neuer Aktien um 175,200 Rchlr.
zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhêhung des Grundkapitals, so wie zur
Emission von 1752 Scück neuer Aktien zu 100 Thalern, Unsere Genehmigung
ertheilen und den anliegenden, unter dem 28. September 1846. notariell voll-
zogenen Nachtrag zu dem Statute der Bonn-Cölner Eisenbahngesellschaft hier-
mit in allen Punkten bestätigen.
Die gegenwärtige Besänungsurkunde soll nebst dem Nachtrage zu dem
Gesellschaftsstatute durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Sagan, den 15. Dezember 1846.
(l. S.) Friedrich Wilhelm.
Uhden. v. Duͤesberg.
Nachtrag
zu dem Statut der Bonn-Coͤlner Eisenbahngesellschaft, die Krei-
rung von hundertfuͤnfundsiebenzig tausend zweihundert Thalern
neuer Stammaktien betreffend.
§. Ein.
Die Bonn-Cölner Eisenbahngesellschaft hat beschlossen, ihr durch das
Allerhöchst bestätigte Statut vom eilften Februar achtzehnhundert einundyerzig
(Gesetzsammlung Nummer vier desselben Jahres) gegründetes und in Folge
Jahrgang 1847. (Nr. 7799.) 12 des-
Ausgegeben zu Berlin den 15. Februar 1847.