Sachregister. 1848. 63
Zebdener Thalrand, siehe Oder, Sirom.
Jeitschriften, (periorische Schriften) Anorrnungen für
deren Herausgabe. (Prebhges. v. 17. März 48. S. 4.)
70. f. — namentliche Bezeichnung des Herausgebers
oder Verlegers und des Druckers am Cude eines jeden
Stücks ders. (ebend. s. 4. Nr. 7.) 71. — Kautiens-
bestellung für solche. (ebend. s. 4.) 70. — die im
8. 4. Nr. 1. des obigen Gesetzes v. 17. März 48.
enthaltenen Vorschristen über die Kautionsbestel-
lung für die Herausgabe neuer Zeitungen werden
aufgedoben. (V. v. 6. April 48. §S. 1.) 87. —
dagegen findet die Vorschrist des S. 4. Nr. 4. des mehr-
gedachten Gesetzes v. 17. März 48., betr. das Kautions-
verfahren gegen den Herauegeber oder Verleger eines
bereits bestehenden periodischen Blatte, wegen eines ver-
miktelst des letztern begangenen Verbrechens oder Ver-
geheus, auch auf neue Zeitungen Anwendung. (V. v. 6.
April 48. S. 1.) 87. — Aueschließung von deren Her-
ausgabe wegen begangener Verbrechen. (G v. 17. März
48. . 4. Nr. 2. u. 4.) 70. — Aufnohme von Ent-
gegnungen gegen angreifende Artikel in dens. (ebend.
§. 4. Nr. 6.) 71. — gesetzwirrig erschienene, deren Un-
terdrückung durch die Polzeibehörde. (§. 4. Nr. J.) 70.
— siehe auch Druckschriften.
Jeitungen, deren Herausgabe gegen Kautionsleistung.
(Preßges. v. 17. März 48. §. 4. Nr. 1.) 70. — die
hiernach bestimmte Kautionsbestellung wird für die Her-
auegabe neuer Zeiltungen aufgehoben. (V. v. 6. Apr.
48. §s. 1.) 87. — das Kautionsverfähren gegen den
Herausgeber oder Verleger eines bereits bestehenden pe-
riodischen Bltats, wegen eines vermittelst des letztern be-
gangenen Verbrechens oder Vergehens, (Preßges. v. 17.
März 48. F. 4. Nr. 4.) findet auch auf neue Zeitungen
Anwendung. (V. v. 6. Apr. 48. §. I.) 87. — aus-
ländische, in Ansehung deren Debits verbleibt es bis da-
bin, daß ein allgemeines deutsches Preßgesetz vercinbart
sein wird, bei den bestehenden Vorschristen. (G. v. 17.
März 48. s. 8.) 71. — (. auch Zeitschriften.
Jeitungsstempel, dessen Aushebung vom 1. Janr. 49. ab,
in Gemäßheit des Art. 24. der Verfassungs-Urkunde v.
5. Deztr. 48. — S. 378. — (B. v. 8. Dezbr. 48.) 422.
JZeis-Naumburg, Stift, stehe Schullehrer-Witt-
wen- und Waisen-Versorgungs-Anstalten.
Zinsfuß, dessen Bestimmung für Darlehne aus öffent-
lichen Daorlehnekassen. (G. v. 15. Apr. 48. §. 7.) 106.
— an den gesehlichen Zinsfuß sind letztere nicht gebun-
den. (ebend.) 106.
Zölle, stehe Eingangsabgabe.
Jollgewicht, ressen Anwendung auf den Eisenbahnen
zur Erleichterung und Beförderung des Verkehrs auf
denselben. (A. E. v. 29. Apr. 48.) 134.
Jolltarif, vom 10. Oktbr. 1845. für die Jahre 1846.,
1847. und 1848., Erhebung eines Zuschlages zu den
Eingangs - Abgaben von einigen ausländischen Waaren,
welche v. 15. Septbr. bis zum 31. Dezbr. 48. über die
Grenzen des Zollvereins eingehen oder während dieses
Zeitraume im Zollverein zum Eingang verzollt werden,
außer den nach obigem Torif zu entrichtenden Zell-
säpen. (Provis. V. v. 5. Septbr. 48.) 228—230. —
derselbe soll mit den denselben ergänzenden Erlassen vom
10. Oltbr. 1845., betr. die provisorische Erhöhung des
Eingangzolls von verschiedenen Waaren; vom 28. Oktbr.
1846., die Abänderung mehrerer Tarifsätze in der zwei-
ten und dritten Abtheilung betreffenf; vom 3. Mai 1847.,
wegen des Eingangszolls für Oel in Fässern (Pos. 26.),
auch vom 1. Janr. 1849. an bis auf Weiteres in Kraft
bleiben. (A. E. v. 8. Novbr. 48.) 351.
Jorndorf, Oct, stehe Chausseebau Nr. 6.
Züchtigung, körperliche, Strafe, solche soll sortan von
Cioil= und Militairgerichten nicht mehr verhängt, sondern
statt derselben auf verhältnißmähige Freiheitsstrafe er-
kannt werden. (A. E. v. 6. Mai 48.) 123. — wo
solche bereits erkannt, aber noch nicht vollstreckt worden,
ikt riieselbe durch die zusländigen Gerichte in letztere zu
verwandeln. (ebend.) 123.
Jucker, ausländischer, Bestimmung des Eing angsgolls
von dems. während des zweijährigen Zeitraums vom
1. Septbr. 1848. bis dahin 1850. (V. v. 18. Juni
48.) 1063. — s. auch Rübenzucker.
Zuckerstederei, Vereins-, in Stettin, Allerhöchste Be-
stätigung deo S-tatuts der dort unter senem Namen ge-
blldeten Aktiengesellschaft. (Minist. Bekanntmach. v. 17.
März 48.) 76.
—— 1. S
3 f pagnie, Hallische, wegen er-
folgter Bestätigung des Statute der unter diesem Namen
in Hulle gebildeten Aktiengesellschast mittelst Allerhöchster
Urkunde v. 21. Sepibr. 48. (Minist. Bekanntmach. v.
1. Okibr. 48.) 275.
Jusluchtsörter, von Verbrechern, als solche durch den
gemeinen Ruf bezeichnet, können auch während der Racht-
geit amtlich durchsucht werren. (G. v. 24. Solbr. 48.
. 7.) 258.
II. Per-