Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
  
NNr. 6. 
  
(Nr. 3102.) Verordnung, betreffend die Erichtung von Gewerberäthen und verschiedene Ab- 
anderungen der allgemeinen Gewerbeordnung. Vom 9. Februar 1849. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2. 
verordnen auf Grund des Artikels 105. der Verfassungsurkunde, nach dem An- 
trage Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
I. Errichtung von Gewerberäthen. 
. 1. 
Für jeden Ort oder Bezirk, wo wegen eines erheblichen gewerblichen 
Verkehrs ein Bedürfniß zu einem Gewerberathe obwaltet, soll ein solcher auf 
den Antrag von Gewerbetreibenden, nach Anhörung der gewerblichen und kauf- 
männischen Korporationen und der Gemeindevertreter, mit Genehmigung des 
Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten errichtet werden. 
g. 2. 
Der Gewerberath hat die allgemeinen Interessen des Handwerks= und 
Fabrikbetriebes in seinem Bezirke wahrzunehmen und die zur Förderung dessel- 
ben geeigneten Einrichtungen zu berathen und anzuregen. 
Der Gewerberath ist auch außer den Fällen, in denen seine Vernehmung 
besonders vorgeschrieben ist (§. 26. 27. 29. 30. 34. 607. 70.) mit seinen An- 
sichten und Vorschlägen in allen Angelegenheiten zu hören, bei denen es sich 
um Anordnungen handelt, welche in die Verhältnisse des Handwerks= und Fa- 
brikbetriebes eingreifen. Dies gilt insbesondere von der Errichtung neuer und 
von der Auflösung oder Vereinigung bestehender Innungen und Gesellenver- 
bindungen, sowie von den auf Grund der WV. 168. 169. der Gewerbeordnung 
und der §S. 45. 56. 57. 58. der gegenwärtigen Verordnung durch Ortsstatu- 
ten festzusetzenden Bestimmungen. 
Der Gewerberath hat ferner die Befolgung der Vorschriften über das 
Innungswesen, über die Meister= und Gesellenprüfungen, über die Annahme 
und Behandlung der Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter, über 
die festgestellte Abgrenzung der Arbeitsbefugnisse und über sonstige gewerbliche 
Jabrgang 1819. (Nr. 3102.) 11 Ver- 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Februar 1849.
	        
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