Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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vilegium zur Ausstellung von 100,000 Thalern (Einmalhunderttausend Tha- 
lern) Schuldobligationen der Stettiner Kaufmannschaft, welche nach dem an- 
„liegenden Schema in Apoints zu 100 Thalern aus zufertigen, mit fünf vom 
Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, mit 
jährlich ein halb vom Hundert nach dem aufgestellten Amorktisationsplane, vom 
Jahre 1830. ab durch jährliche Ausloosung binnen längsiens 50 Jahren zu 
tilgen sind, Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der Rechte 
Dritter ertheilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An- 
sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu be- 
willigen. Gegeben Sanssouci, den 25. Mai 1849. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
Obligation 
der Stettiner Kaufmannschaft. 
—A. 100 Rehlr. Pr. Cour. 
Die Vorsteher der Kaufmannschaft zu Stettin bekennen Namens der 
Kaufmannschaft, durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung 
zum Bau des neuen Schauspielhauses zu Stektin ein Darlehn von 
Einhundert Thalern Preussisch Courant 
nach dem Münzfuße von 176 l. erhalten zu haben. 
Die Rückzahlung des Kapikals an die Inhaber der Obligationen erfolgt 
allmalig nach einem von der Kaufmannschaft und der Staatsbehörde geneh- 
migten Amortisationsplane, wobei die Folgeordnung der einzulösenden Obliga- 
tionen durch das Loos bestummt wird. Ein früheres Kündigungsrecht sieht 
den Inhabern der Obligationen nicht zu. Der Kaufmannschaft dagegen bleibt 
eine Verstärkung der Amortisation vorbehalren. 
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapical nach der des- 
halb durch das Stettiner Intelligenzblart, durch das Amtsblatt der Regierung 
in Stettin, durch die Stettiner Zeitung und durch den Preußischen Staats- 
Anzeiger ergehenden öffentlichen Bekanntmachung zurückzuzahlen ist, wird das- 
selbe allja3hrlich mit fünf Prozent gegen Auslieferung der zu den Obligationen 
gehörigen Zinskupons verzinst. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet das 
gesammte Vermögen der kaufmännischen Korporatlon zu Stektin, insbesondere 
das neue Schauspielhaus. 
Zu Urkund dessen ist diese Obligation, auf Grund des landesherrlichen 
Privilegiums 0v . .. unter unserer Unterschrift und unserem Sie- 
gel ausgefertigt. 
Stettin, den 
Die Vorsteher der Kaufmannschaft. 
(L. S.) (3 Unterschriften.) 
Mit dieser Obligation sind Zinskupons von N. bis 
Nr. „ auf jeden Inhaber lautend, ausgegeben. 
 
	        
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