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(Nr. 3146.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1849., betreffend die den Gemeinden Ratscher,
Heckengereuth, Oberrod und Waldau im Kreise Schleusingen in Bezug
auf den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Ratscher bis zum Gasthofe
zu Engelau bewilligten fiskalischen Vorrechte.
N die Gemeinden Ratscher, Heckengereuth, Oberrod und Waldau im
Kreise Schleusingen den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Ratscher bis zum
Gasthofe zu Engelau beschlossen haben, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht
zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke auf dieselbe
Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes für Eine Meile nach dem jedesmal für Staats-
Straßen bestehenden Tarife verleihen; auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-
Vergehen auf die Eingangs bezeichnete Straße Anwendung finden. Der gegen-
wertige Erlaß ist durch die Gesch-Samnlung zur öffentlichen Kenntniß zu
ringen.
Bellevue, den 15. Juni 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisier.