Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3146.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1849., betreffend die den Gemeinden Ratscher, 
Heckengereuth, Oberrod und Waldau im Kreise Schleusingen in Bezug 
auf den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Ratscher bis zum Gasthofe 
zu Engelau bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N die Gemeinden Ratscher, Heckengereuth, Oberrod und Waldau im 
Kreise Schleusingen den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Ratscher bis zum 
Gasthofe zu Engelau beschlossen haben, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht 
zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke auf dieselbe 
Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes für Eine Meile nach dem jedesmal für Staats- 
Straßen bestehenden Tarife verleihen; auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei- 
Vergehen auf die Eingangs bezeichnete Straße Anwendung finden. Der gegen- 
wertige Erlaß ist durch die Gesch-Samnlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
Bellevue, den 15. Juni 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminisier. 
 
	        
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