Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3164.) Bekanntmachung vom 12. August 1849., wegen Allerhöchster Bestätigung des 
Statuts des in Wesel unter der Benennung: „Kreditverein für Hand- 
werker“ zusammengetretenen Mtienvereins. 
N%% unter der Benennung „Kreditverein für Handwerker“ in Wesel ein 
Aktienverein mit einem auf 4000 Rthlr. angenommenen Grundkapitale zu dem 
Zwecke zusammengetreten ist, redlichen Handwerkern des Stadtbezirks Wesel, 
welche nicht durch eigene Verschuldung in augenblickliche Verlegenheit gerathen 
sind, Vorschüsse zu den Zwecken ihres Handwerks gegen Zinsen zu leisten und 
ihnen die Rückzahlung möglichsi zu erleichtern, haben des Königs Majestät 
dem, unter dem 21. September 1848 gerichtlich vollzogenen Stature des Ver- 
eins, welches durch das Amtsblatt der Regierung zu Dusseldorf bekannt ge- 
z werden wird, unterm 22. Juni d. J. die Allerhöchste Bestätigung 
ertheilt. 
Dies wird gemäß H. Z. des Gesetzes vom 9. November 1843. zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 12. August 1849. 
Der Minister des Der Minister für Handel, Der Justizminister. 
Innern. Gewerbe und i an Austizminis 
v. Manteuffel. Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
Simons. 
 
	        
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