Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

— 373 — 
  
Actie 
der Pommerschen Ritterschaftlichen Privat - Bank 
zu Stettin. 
Auf diese Actie sind von dem (der Name und Stand des 
Einzahlers) Fünfhundert Tbaler Preufs. Courant baar eingezahlt, 
und bat der Inhaber derselben für diesen Betrag verhällnilsmälsi- 
gen Antheil an den Fonds der Bank, ihren Erwerbungen, Vor- 
rechten und Verpllichtungen, wie selbige durch die Statulen der 
Bank vom . . . . . . . ... . . . .. 1849. bestimmt sind. 
Die Abtretung des Eigenthums dieser Actie kann nur durch 
einen schriltlichen Cessions-Vermerk auf der Rückseite der Actie 
mit den Worten: cedirt an. von (Ort und Datum) 
mit Wissen des Bank-Directoriums stalllinden, welches die Ein- 
tragung des neuen Eigenthomers in den Büchern der Bank auf 
der Actie bescheinigt. 
Die Zinsen à5 4 pro Cent werden auf besondere Coupons 
halbjährlich, die Dividende jährlich in Stettin bei der unterzeich- 
neien Bank, auch in Berlin bei anzuzeigenden Agenten bezahlit. 
Steltin, den . .. ten . . . . . . . . .. 18 
Directorium der MKilzerschafllichen Prisat- Nanz 
in Pommern. 
  
  
(Nr. 3170.) C. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.