„„„Dem Examinanden ist es freigestellt, ob er die schriftlichen
Prüfungsarbeiten in Konzepte oder in Reinschrift vorlegen
will. .
Stunden gewährt.
Das Mitglied der Examinations-Kommission, welches diesen-Theil
der Prüfung beaufsichtigt, führt über die Zeit, welche
die Examinanden zur Bearbeitung der Aufgaben gebrauchen,
Notiz. Das gedachte Mitglied der Kommission censirt demnächst
die Arbeiten und übergiebt die separat auszustellende
Censur dem Präses der Kommission, hierauf censiren die andern
itglieder die Arbeiten in der von dem Präses bestimmten
ihenfolge und geben dabei ihre Censur ebenfalls separat ab.
III. Mündliche Prüfung.
a. Ueber alle Zweige der eigentlichen post dienstlichen
Technik.
· Dieser Theil der Prüfung wird vor der versammelten
Examinations-Kommission abgehalten und umfaßt folgende
Objekte: «
I. Post-Abkertigunsdienst „
Briefpost, Fahrpost:
a) im Deutschen Postgebiete,
b) nach dem Auslande,
c) auf Eisenbahnen.
2. Annahme= und Ausgabedienst in Beziehung auf Briefe,
Gelder und Packete, Personenannahme, Postanweisungen,
Postvorschüsse u. s. w.
3. Taxwesen:
a) für das Deutsche Postgebiet,
b) für das Ausland.
t in seinen verschiedenen Abzweigun
der zollamtlichen Verhältnisse).
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