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(Nr. 3183.) Allerhöchster Erlaß vom 5. November 1849., betreffend die Einsetzung einer
besonderen Behörde mit der Firma: „Königliche Direktion der Ostbahn“
und die veränderte Bezeichnung der bisherigen Kommission für die West-
phällsche Eisenbahn.
A Ihren Anträgen in dem Berichte vom 27. Oktober d. J. genehmige
Ich, daß zur Fortsetzung des Baues der Ostbahn, sowie demnächst zur Ver-
waltung des Unternehmens und zur Leitung des Betriebes auf der Bahn nun-
mehr eine besondere Behörde eingesetzt werde. Dieselbe soll den Namen:
„Königliche Direktion der Osibahn“ führen, in Angelegenheiten der ihr über-
tragenen Geschäfte alle Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben und von
Ihnen, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, unmittel-
bar ressortiren. Zugleich bestimme Ich, daß die durch den Erlaß vom 2. Fe-
bruar 1849. (Gesetzsammlung für 1849., Seite 127.) eingesetzte Kommission
für die Westphälische Eisenbahn fortan den Namen: „NKönigliche Direktion
der Westphälischen Eisenbahn“ führen soll.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 5. November 1849.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Rabe.
An
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und an den Finanzminister.
(Nr. 3184.) Bekanntmachung vom 10. November 1849., wegen Bildung einer Mktiengesell-
schaft unter dem Namen „Kölner Bergwerksverein“ zu Köln.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 22. Okto-
ber d. J. die Bildung einer Akliengesellschaft in Köln unrer dem Namen:
„Kölner Bergwerksverein“ zu genchmmgn und das Gesellschaftsstatut vom
14. Juli d. J. zu bestätigen geruhr, was nach Vorschrift der 96. . und 4.
des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem
Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut nebst der Allerhöchsten Be-
siätigungsurkunde durch das Amtsblatt der Regierung zu Köln zur bffenrlichen
Kenntniß gelangt.
Berlin, den 10. November 1849.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von der Heydt.
(Nr. 3185.)