Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jx. 39.— 
  
(Nr. 3188.) Allerhächster Erlaß vom 22. Oktober 1849., betreffend die Aufhebung der 
bippeschiffahrts = Empfangstelle zu Lünen und die Uebertragung der derfel- 
ben beigelegten Hebebefugniß auf die Empfangsstellen zu Hamm und 
Haltern. 
A. Ihren Bericht vom 9. d. M. genehmige Ich, daß die in Gemähheit 
der zusätzlichen Bestimmungen zum Tarif zur Erhebung der Lippeschiffahrts- 
Abgaben vom 21. September 1848. K. 1. zu B. (Gesetzsammlung Seite 271.) 
in Lünen eingerichtete Empfangstelle mit dem 1. Januar 1850. aufgehoben und 
die derselben beigelegte Hebebefugniß auf die Empfangsstellen zu Hamm und 
Haltern nach der von Ihnen zu erlassenden näheren Anordnung übertragen 
werde. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 22. Oktober 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Jahrgang 1849. (N.. 3138—3189.) 65 (Nr. 31890.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. November 1849.
	        
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