Sachregister.
Depositalordnung, (Forts.)
von derselben etwa einzuziehenden Gelder sallen sort.
(6. 18.) 299.
zu S&. 409—422. Tit. II., das Verfahren bei der Ab-
nahme der Deposital--Rechnungen betr. (§. 20.) 300.
zu §5. 123. ff. Tit. II., desgl. bei der Abnohme einer
ordentlichen Kassenvisitation am Schlusse des Kassen-
sahrs und mindestens einer außerordentlichen Revision
im Lause des Kassenjahrs. (S. 21.) 300.
Bestands - Anzeigen über die vorhandenen Massen und
Fertigung vollstänriger Deposital - Ertralle nur dann,
wenn dazu besonderer Anlaß verliegt. (Ss. 22.) 301.
Alle, der obigen Verordnung entgegenstehenden Vor-
schriften werden aufgehoben, und tritt dieselbe mit dem
1. Aug. d. J. in Kraft, demgemäß auch die erforderli-
chen Verzeichnisse und Kontrollen anzulegen sind. (§. 23.)
301.
eposital-Rech bnahmc, gerichtliche, Vor-
schriften für solche. (V. v. 18. Juli 49. S. 20.) 300.
Deposttorien, (Judizial- und Pupillen-), deren Ver-
einigung bel den einzelnen Gerichten unter dem Namen:
„Depositorium des Gerichts.“ (Verord. v. 18. Juli 49.
S. 1.) 295. — eigene, der Appellationsgerichte, deren
Auflösung. (V. r. 2. Janr. 49. §. 25.) 9. — kommt
es in dem Ressort der letztern auf eine Deposltalver=
waltung an, so bedienen sie sich des Deposltoriums des
am Orte befindlichen Gerichts erster Instanz. (eben7.
§. 25.) 9
Deputationen der Kreisgerichte, s. letz.
Deserteure, gegen solche soll, anstatt der Vermögens-
Konfiskation, auf Geldbuße von funfzig bis Eintausend
Thalern erkannt werden. (V. v. 4. Janr. 49.) 47. 48.
Deutsches Parlament, s. Parlament.
Diäten, s. Tagegelder.
Diebstähle, deren Untersuchung und Entscheidung in
erster Instanz. (V. v. 3. Janr. 49. S. 38. MNr. 4. S. 57.
59.) 21. 24. — desgl. vor Schwurgerichten. (ebend. S§.
60. 112. 117 — 125.) 24. 34. 35. 30.— s. auch Erkennt-
nisse u. Rechtsmittel.
Dienstboten, s. Gesinde.
Dienste, (Hand- und Spann-), Ermittelung der Nor-
malpreise für deren Ablösung. (Ges. v. 19. Novbr. 49.
. 4. A.) 414.
Diensteinkommen, Anordnungen wegen bheilweiser
oder gänzlicher Innebehaltung desselben während der
Amtssuspension eines Richters, Verwendung desselben
und Gewährung eines zum nothdürftigen Unterhalte er-
forderlichen Betrages bel vorläufig ausgesprochener
Dienstentlassung oder Amtsentsetzung. (Verord. v. 10.
Juli 49. S#s. 47. 50. 51.) 2062. 203. — decgl. bei
Jahrgang 1849.
1849. 17
Diensteinkommen, (Forts.)
nicht richterlichen Beamten. (Verord. v. 11. Juli
49. S§. 5.. 556— 58.) 280. 281. — dessen Entziehung
wegen unerlaubter Entsernung vom Amte im Wege des
Dicziplinarverfahrens. (Verord. v. 10. Juli 49. S#. 10.
und 12.) 255. f. — (Verord. v. 11. Juli §§. 11 u.
13.) 273. — bei Freisprechungen ist der innebehnltene
Theil des Diensteinkommens vollständig nachzuzahlen.
(ebend. §. 52.) 203 — (§. 57.) 281. — volles, ist den
auf Grund der Kündigung entlassenen Beamten in
allen Fällen bis zum Ablaufe der Kündigung zu ge-
währen. (Verord. v. 11. Juli 49. §. 90.) Znn. f. —
s. auch Besolungen, Wartegeld und Pensionirungen.
Dienstentlassung, deren Verhängung gegen Richter
(richterliche Beamte) im Wege des Disziplinar-Straf-
verfahrens. (Verord. v. 10. Juli 40. Ss. 2. 4. 11. 13.
14. 18.) 253. 254. 2 20. 257. — desgl. gegen
nicht richterlichs Beamte. (Verord. v. 11. Juli 49.
S. 3. 5. 12. 14. 15. 19. 20.) 271. 272. 273. 274.
— viesete muß im Dieziplinarstrafrerfahren gegen
Beamte insbesondere dann erfolgen, wenn solche die
Pflicht der Treue verletzen, oder den Muth, den ihr
Beruf erfordert, nicht bethätigen, oder wenn sie sich ei-
ner feindseligen Parteinahme gegen die Staatsregierung
schuldig gemacht haben. (Verord. v. 11. Juli 40. g. 20.)
274. — die Strafe zieht den Verlust des Titels und
Pensionsanspruchs von selbst nach sich; es wird rarauf
nicht besonders erkannt. (Verord. v. 10. Juli 49. 5. 18.
Nr. 4.) 257. — (Verord. v. 11. Juli 49. S. 19. Nr. 2.)
274. — wegen unerlaubter Entfernung vom Amte, im
Wege des Disziplinarversahrens. (Verord. v. 10. Juli
49. S&. 10—14.) 255. 256. — (Verord. v. 11. Juli
49. 88. 11—15.) 273. 274. — der auf Probe, auf
Kündigung oder sonst ausf Widerruf angestellten Beam-
ten. (V. v. 11. Juli 49. §. 90.) 288 f. — der Refe-
rendarien oder Auskultatoren, in wie weit solche ohne
weiteres Verfahren stattfinren kann. (§. 91) 289. —
der Supermumcrarien nach den darauf bezüglichen be-
sondern Bestimmungen. (§. 92.) 269. — über die Ent-
lassung der bei den obersten Verwaltungsbehörden 2c.
angestellten Kanzleidiener, Boten, Kastellane 2c. entschei-
det im Diezirlinaroerfahren, mig der betreffende
Minister. (ebend. §. 93.) 289
Dienstentsetzung (gessatton, siehe Amtsentsetzung.
Dienstleistungen, gewerbsweise auf öffentlichen Stra-
ben und Plätzen, so wie in Wirthshäusern, in wie fern
die pollzeiliche Erlaubniß zu solchen zu versazen ist.
(V. v. 9. Febr. 49. S. 68.) 108.
Dlenstreisen, siehe Reise- und Umzugskosten, desgl.
Tagegelder.
t Dleust-