Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 
Erkenntnisse, (Forts.) 
gesetz nicht vorgesehen, so spricht der Gerichtehof den 
Angeklagten frei. (ebend. §. 125.) 30. — wegen einer 
öffentlich begangenen Handlung, welche durch die 88. 
18— 24. oder durch §. 29. der Verord. v. 30. Juni 
49. vorgesehen ist, deren öffentliche Bekanntmachung 
kann in der im Erkenntnisse zu bestimmenden Art und 
Weise auf Kosten des Verurtheilten angeordnet werden. 
(V. v. 30. Juni 49. §. 36.) 234. — deren Abfassung, 
Auefertigung und Bekanntmachung in Streitigkeiten 
vor den Gewerbegerichten. (V. v. 9. Febr. 49. §##. 32. 
3Sn, 43. 44. 4.) 118. 120. 121. 122. — Zulässigkrit 
von Rechtemitteln gegen dieselben (ebend. 88. 31—54t.) 
123. — Vollstreckung ders. (S. 55.) 123. 124. — 
rechtskräftige, über die Bestrafung verbotwidriger Lohn- 
berechnungen zwischen Fabrikinhabern und denjenigen, 
welche mit Ganz= oder Halb-Fabrikaten Handel trei- 
ben, einerseits, und ihren Arbeitern andererseils, öf- 
fentliche Bekanutmachung der Verurtheilung durch solche 
auf Kosten des Verurtheilten. (V. v. 9. Febr. 49. 
S. 75.) 110. — s. auch Rechtemittel, Appellation, Nich- 
aigkeitsbeschwerde, Restitution 2c. 
Ermsleben, Ort, sltehe Chausseebau Nr. 14. 
Erprefsung, an einem in Belagerungszustand erklär- 
ten Orte oder Bezirke, deren kriegsgerichtliche Untersu- 
chung und Bestrafung. (V. v. 10. Mai 49. §. 10.) 
108. 
Erschießen, rurch solches wird die während des Be- 
logerungszustandes kriegerechtlich erkannte und bestä- 
tigte Todesstrafe vollstreckt. (V. v. 10. Mai 49. §S. 13. 
Nr. 8.) 170. 
Eschenrode, Gemeinde, siehe Chausserbau Nr. 20. 
Etats, neue, sollen die Gerichtsbehrden erbalten, bis 
wobin die vorhandenen Fonds zur Besoldung rer er- 
forderlichen Beamten nach der Bestimmung des Justig- 
ministers verwendet werden. (V. v. 2. Jaur. 43. 
S. 39.) 13. 
Evangelische Kirchensachen, siehe letz. 
Exekution, im Verwaltungswege, durch solche' erfolgt 
nöthigenfalls die Einziehung der Beiträge der Gewer- 
betreibenden zu den Kosten für die laufende Geschäfts- 
fübrung des Gewerberaths. (V. v. 9. JFebr. 49. 
§. 21.) 99. — deegl. der Beiträge derselben zu 
den Kosten der laufenden Geschäftsverwaltung der 
Gewerbegerichte. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 10.) 115. — 
auf Grund eines vor dem Vergleichsaueschusse des 
Gewerbegerichts oder einer Innung abgeschlossenen Ver- 
gleichs kann die Vollstreckung der Exekution erfolgen. 
(V. v. 9. Febr. 19. ö§S. 21. 25.) 110. 117. — desgl. 
bei Aufbringung der Beilräge der Gesellen, Gehülfen 
1849. 23 
Exekution, (Forts.) 
und Fabrikarbeiter zu den für dieselben bestehenden Un- 
terstützungskassen und ähnlichen Einrichtungen. (ebend. 
S. 59.) 100. 
Eximirter Gerichtsstand, dessen Aufhebung. (V. 
v. 2. Jan. 49. S5. 9—17.) 3—5. — Algabe der Rechts- 
angelegenheiten der Eximirten von den Appellationêge- 
richten an die ordentlichen Gerichte. (ebendas. §. 25.) 9. 
— slehe ferner Gerichtsstand. 
Expropriation, von Grungstücken, Gerichtsstand der 
Eisenbahngesellschaften bei Entschädigungsaonsprüchen an 
dles. rücksichtlich jener. (V. v. 2. Janr. 49. §S. 9.) 3.— 
Verleihung des Rechts zu derselben bei Eisenbahn= und 
Chausserbauten, stehe Eisenbahnen und Chaus- 
stebau. 
F. 
Fabrikarbeiter, und denselben gleichstchende Perso- 
nen, allgemeine Bestimmungen über deren Verhältnisse. 
(V. v. 9. Febr. 49. S§# 49 — 55.) 104. 1056. — als 
solche sind nicht blos diejenigen anzusehen, welche in der 
Betriebsstätte beschäftigt werden, sondern auch diejeni- 
gen, welche außerhalb der Betriebestätte mit eigenen 
oder fremden Werkzeugen, mit oder ohne Verwendung 
von Zuthaten, die ihnen von Fabrikinhabern, Faktoren, 
Ausgebern oder Verlegern gegebenen Rohstoffe oder 
Halbfabrikate zur Herstellung von Waaren für das Ge- 
schäft derselben gegen Bezahlung verarbeiten. (V. v. 
9. Febr. 49. §. 2.) 111. — die Besolgung der Vor- 
schriften über deren Annahme und Behandlung hat der Ge- 
werberath zu überwachen. (V. v. J. Febr. 40. 8. 2.) 93. 94. 
— die tägliche Arbeitszeit derselben ist vom (Vewerberathe 
für die einzelnen Fabrikzweige, nach Anhörung der Bethei- 
ligten, festzusepen. (V. v. 7. Febr. 40. §. 49.) 104. — 
deren Lohnzahlung soll in baarem Gelde erfolgen, daher 
ihnen in Stelle desselben keine Waaren kreditirt wer- 
den dürsen. (S§. 0 55.) 104. 105. — Strafbe- 
stimmungen für die Ubertretung oder Umgehung dieser 
Vorschrist. (ebend. ISs. 74. 75.) 109. 110. — Verwen- 
dung der deshalb erkannten Geldbußen. (ebend. 8. 75.) 
110. — die Bestrafung wegen deren Ablohnung durch 
Waaren schließt von der Theilnahme an der Wahl der 
Mitglierer eines Gewerberatbs und deren Stellvertre- 
ter aus. (V. v. D. Febr. 49. §. 7. Nr. 3.) 94. 95. 
— dagegen knnen denselten Wohnung, Feuerungsbe- 
rarf, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzeneien 
und ärztliche Hulse, sowie Werkzeuge und Stoffe zu 
den von ihnen anzusertigenden Fabrikaten, unter An- 
rechnung bei der Lohnzahlung veralreicht werden. (. 
5.q)
	        
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