Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Gewerbegerichte, (Forts.) 
Zweiter Abschnitt. Ver'ahren vor dem Vergleichsausschusse. 
(Is. 17—25.) 115— 117. — den Vergleichsausschuß bilden 
zwei Mitglieder des Gewerbegerichts, von welchen Einer zur 
Klasse der Arbeitgeber, der Andere zur Klasse der Arbeilneh- 
mer gehören muß. (5. 18.) 115. — der erstere hat 
die Besugnisse des Vorsitzenden. (s. 41.) 121. — 
Versabren vor demselben. (NI&. 17—21.) 115. 116. 
— tventuelle Verweisung der Streitsache an vas Gericht. 
(s. 22. 23.) 116. — Tragung der Kesten des Ver- 
sabrens vor dem Vergleichsausschusse. (§. 23.) 116. 117 
— für Streiligkeiten der Innungsgenossen mit ihren Ge- 
hülfen, Gesellen und Lehrlingen tritt das Vergleichs- 
versabren vor einem Vergleichsausschusse der Innung ein. 
(6. 23.) 117. 
Diitter Abschnitt. Verfahren vor dem Gewerbege- 
vichte. (SS. 26 —38.) 117—1420. — PVerhandlungen 
vor versammeltem Gerichte über die zur Entscheidung 
desselben gelangenden Seeitigkeiten. (6. 26.) 117. — Vor- 
ladungen zu diesem Verfahren. (s§s. 20 — 28.) 117. 418. 
— Klagebcantwortungs-Termin, Beweisführung, Zeugen- 
vernehmung und Ableistung angetragener oder zurückge- 
schobene### Eide (SS. 30 — 37.) 118—120. — Fällung und 
Publikation des Erkenninisses und Tragung der Kesten des 
Verfahrens. (§. 38.) 120. 
Vierter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über das 
Verfahren vor dem Voergleichs-Ausschusse und vor dem Ge- 
werbegerichte. (§§. 39 —50.) 120 — 122. — Aufstellung 
cines Geschäftsregulativs. (§. 39.) 120. — die Sißungen 
des Gewerbegerichts sind öffentlich, seroch müssen sich sammt- 
liche, nicht betheiligte Personen daraus entsernen, sobold dies 
vom Vorsitzenden nach dem Beschlusse des Gaichts angeordnet 
wird. (§. 40.) 40. — Maßregeln gegen Störung der Ruhe 
und Oirdnung während der Verhandlungen vor dem Ge- 
richte. (88. 41. 42.) 121.— Abfassung und Ausfertigung der 
Entscheidungen und Beschlüsse. (ss. 43. 44.) 121. — in 
welchen Fällen einzelne Gerichtsmitglierer von den Ver- 
handlungen ausgeschlossen werden konnen. (§. 45.) 121. 
— Anberaumung der Termine und Vorladung zu deuf. 
(6. 40—48.) 122. — Zulassung von Vertrekern, Beistän- 
den und Bevollmächligten. (§. 49. 50.) 122. 
Fünfter Abschnitt. Von den Rechtemitteln. (§s. 51—55.) 
123. 124. — Einlegung der Restitution gegen Kontumozial- 
Beschride (98. 51 —B.) 123.— Einlegung anderer Rechts- 
mittel, namentlich des Rekurses, der Appellation, der Reoision 
und der Nichtligkeitsbeschwerde (§. öI.) 123.— die Erkenntnisse 
und Bescheire der Gewerbegerichte sind, ungeachtet der dagegen 
etwa zulässigen Rechtsmillel, auf den Antrag des Klägers 
sogleich vollstreckbar. (§. 55.) 123. — jeroch mit Ausschluß 
der Vollstreckung des Personal--Arrestes gegen den Verllag- 
ten, oder in Fallen der Kaulionsleistung seitens des letztern. 
(§S. 55.) 124. 
Sechster Abschnitt. Stempel und Gebühren. (&6.56. u. 57) 
124. — Stempelfreiheit für Vergleiche und deren Ausfer- 
tigung und Gebühren-Pauschquamtmum von 5 bis 15 Sgr. 
Sachregister. 1849. 
Gewerbegerichte, (Fortl.) 
für das Verfahren vor dem Vergleichsausschusse. (§. 56.) 
124. — Pauschquantum von 15 Sgr. bis zu 5 Kthkr. für 
das gerichtliche Verfahren vor dem Gewerbegerichte; dagegen 
kommen in Ansehung der Siempel die allgemeinen Vorschrif- 
ten zur Anwendung (§. 57) 124. 
Schlußbestimmungen. Alle dem vorstehenden Gesetze ent- 
gegenstehenden allgemeinen und besonderen gesetzlichen Bestim- 
mungen werden ausfgrhoben. (§. 58.) 124.— so welt in die- 
sem Gesetze nicht etwas Anderes bestimmt i#, kommen in 
dem den Gewerbegerichten uberwiesenen Rechtsangelegenhei- 
ten, bie allgemeinen gesetzlichen Vorschristen zur Anwendung 
(S. 59) 124. 
Errichtung von Gewerbegerichten für einzelne 
Städte und Bezirke, und zwar: 
1) für den Polizeibezirk der Stadt Stettin, mit 
Einschluß der Ortschaft Kupfermühle, und An- 
weisung seines Sitzes in gedachter Stadt. (A. E. 
v. 2. Oktbr. 49.) 403. 
2) für den Gemeindebezirk der Stadt Breslau, 
und Sitz desselben in letzterer. (A. E. v. 22. 
Oktlbr. 49.) 431. 
3) für die Städte Magdeburg, Neustadt-Mag- 
deburg und Sudenburg, und für die Ortschaft 
Buckau. (A. E. v. 25. Mai 49.) 242. — 
Sitz desselben in Magdeburg. (ebend.) 242. 
4) für die Grasschaft Wernigerode. (A. C. v. 
15. Juni 49.) 294. — Sic resselben in der 
Stadt Wernigerode. (ebend.) 294. 
5) für den Gemeinde = Bezirk der Stadt Halle, 
welches daselbst seinen Sitz haben soll. (A. E. 
v. 11. Juli 49.) 317. 
Gewerbeordnung, Allgemeine, vom 17. Janr. 1845., 
Anordnungen und Abänderungen rücksichtlich ders. (V. 
v. 9. Febr. 49.) 93—110. 
I. Errichtung von Gewerberäthen. (S##. 1—22.) 
93—998 
II. Hanpwerkemsßiger Gewerbebetrieb (§5. 23—34.) 
98—101. 
#A. Prüfungen der Handwerker.(58.35—43.) 101—103. 
V. Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen, Gehülfen 
und Fabrikarbeiter (Sö. 44—55.) 103—105. 
V. Unterslützungskassen und ähnliche Einrichtungen. 
(S§. 50—59.) 105. 100 
VI. Innungsgebuhren und Abgaben. (zs. 60—66.) 
1060. 107. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. (s. 67—73.) 108. 
109. — (§6. 76.77.) 110 
VIII. Strafbestimmungen. (§8. 7 75). 109. 
— Errichtung von Gewerbegerichten. (V. v. 9. Febr. 
49.) 110 — 124. — slehe ferner Gew'rbsserichte= 
Gewerberäthe 2c. 
G..
	        
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