Sachregister. 1849. 43
Körperschaften, politische, Bestrafung der denselben
zugefügten Beleirigungen. (V. v. 30. Juni 49. S# W.
31.) B1. 232. — Verfolgung solcher Bestrasung
durch die Staatsanwaltschaft nur auf den Antrag der
Beleidigten. (ebend. §. 34.) 233. — öffentliche Be-
kanntmachung des gefällten Urtheils in der in letzterm
zu bestimmenden Art und Weise, auf Kosten des Ver-
urtheilten. (S. 36.) 24.
Korporationen, solche müssen bei dem ordentlichen
Gerichte belangt werden, in dessen Bezirke der Vorstand
derselben seinen Sitz hat. (V. v. 2. Janr. 49. 8. 9.)
3. — Ausnahmen hievon bestimmen die Gesetze (ebend.
S. 9.) 3.
Kosten, in Digziplinar = Untersuchungen wegen Amts-
suspension, deren Bestreikung aus dem innebehaltenen
Theile des Diensteinkommenr des Angeschuldigten. (V.
v. 10. Juli 49. S§. 50. 51.) 263. — (V. v. 11. Juli
49. 868. 55. 50.) 281. — für den Anwalt aufgelaufene,
deren Erstattung von dem zu den Prozeßkosten verur-
theilten Gegner. (V. v. 2. Janr. 49. J. 29.) 10. —
diejenigen eines ohne Erfolg eingelegten Rechtemittels,
fallen demjenigen zur Last, welcher dasselbe eingewendet
hat. (V. v. Z. Janr. 49. S. 179.) 46. — ist dies der
Staatsanwalt, so werden sie niedergeschlagen. (ebend.
8. 179.) 46. — bei der Versäumniß von Fristen und
Terminen trägt der Säumige die dadurch verursachten
Kosten. (ebend. I. 179.) 40. — im Untersuchungs-
versahren, solche hot nur der Angeklagte zu tragen,
wenn er zu einer Strafe rechtskräftig verurtheilt wor-
den. (V. v. 3. Janr. 49. §. 178.) 45. — durch An-
setzung eines neuen Termins in Untersuchungssachen
verursacht, deren Tragung von früher gehörig vorge-
lodenen, aber ausgebliebenen Zeugen. (V. v. Z. Janr.
49. s. 20.) 17. — für die öffentliche Bekanntmachung
gewisser Straf= Erkenntnisse in der darin ausgesproche-
nen Art und Weise, deren Tragung seitens des Ver-
urtheilten. (V. v. 30. Juni 49. s. 30.) 23314. — aus
der Zahl der bei dem Gerichte zur Praxis berechtigten
Rechtsanwalte können sich die wegen Polizeivergehen
Angeschuldigten auf ihre Kosten vertreten lassen. (V. v.
3. Janr. 49. §. 104.) 43. — die Kosten der ersten
Einrichtung der Gewerberäthe werden von den Gemein-
den, diejenigen der laufenden Geschäfteführung, mit
Einschluß der Besoldungen des Schriftführers und des
Boten, durch Beiträge der Gewerbetreibenden des Be-
zirks ansgebracht. (V. v. F. Febr. 49. §. 21.) B. —
für die laufsende Geschäftsführung der Gewerbegerichte,
mit Einschluß der Besoldungen des Gerichteschreibers
und des Gerichtsboten, deren Deckung durch die einge-
henden Gebühren und Strafgelder, und soweit diese
nicht ausreichen, durch Beiträge der Gewerbetreibenden
Kosten, (Forts.)
des Gerichtsbezirks. (V. v. 9. Febr. 49. §. 16.) 115.
— des Verfahrens in Streitigkelten vor den Gewerbe-
gerichten, Ausspruch in den Erkenntnissen der letztern
über die Verpflichtung zu deren Tragung. (V. v. 9. Febr.
49. §. 38.) 120. — des Verfahrens vor dem Vergleichs-
ausschusse der Gewerbegerichte, deren Aufbringung. (V.
v. 9. Febr. 49. 8. 24.) 116. 117. — für die öffent-
liche Bekanntmachung der rechtskrästigen Verurtheilung
wegen verbotwidriger Lohnabfindung der Fabrikarbeiter 2c.
solche fallen dem Berurtheilten zur Last. (V. v. H. Febr.
49. S. 75.) 110. bel Beleihung des ländlichen Grund-
eigenthums mit neuen Pfandbriefen der Schlesischen
Loandschaft, deren Aufbringung. (A. E. v. 11. Mal 49.
u. §. 18. des beigefügten Regulatlos.) 182. 189. f. —
s. auch Kriminalkosten, desgl. Gebühren und Gebühren-
taren.
Kottwig, Ort und Gemeinde, siehe Chausseebau
Nr. 20.
Krankenkassen, deren Errichtung für Innungsgenossen,
Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter und Aufbringung
der Beilräge zu solchen von leßtern. (V. v. 9. Febr.
49. S#. 50 —59.) 105. 100.
Krappitz, Ort, sltehe Chausseebau Nr. 11.
Kredieverelm für Handwerker des Stadtbezirke
Wesel, stehe Wesel.
Kreisgerichte, Gerichte erster Instanz, deren Errich-
tung, Jurisdiktionsbezirk, Geschäfts= und Ressortver-
hältnisse, in Verbindung mit Einzelrichtern. (V. v.
2. Janr. 49. 68. 18 — 23.) 6—B. — der Bezirk eines
jeden ders. soll ungefähr 40,000 bes 70,000 (rurch-
schnittlich 50,(X0) Einwohner umfassen, und für jeden
landräthlichen Kreis oder nach dem Umfange für zwei
ders. ein solches in der Kreisstadt bestehen. (ebend.
5. 19.) 60. — Errichtung eines besondern Kreisgerichts
in Städten von 50,/IX) und mehr Einwohnern, neben
dem beizubeholtenden Stadtgerlchtr. (ebend. §S. 19.) 6.—
Einthellung der Kreisgerichte in zwei Haupt-Abtheilun-
gen, von welchen der ersten Abtheilung die streltige
Gerichtsbarkeit in Civll- und Strafsachen, einschließlich
der Kredit= und Subhastationssachen, der zweiten
Abtheilung aber alle übrigen Gegenstände der Justig--
verwaltung, welche nicht den Appellationsgerichten vorbe-
halten sind, zugewiesen werden. (ebend. §. 20.) 6.
— Ernennung stänriger Kommissarien bei der ersten
Abtheilung durch den Direktor, für die von Einzel-
richtern zu verhandelnden und zu entscheidenden Baga-
tell--, Injurien= und Untersuchungs= Sachen. (ebend.
5§. 20.) 60. — jebes Kreisgericht soll aus einem Di-
rektor und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern
f" (Räthen