Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 43 
Körperschaften, politische, Bestrafung der denselben 
zugefügten Beleirigungen. (V. v. 30. Juni 49. S# W. 
31.) B1. 232. — Verfolgung solcher Bestrasung 
durch die Staatsanwaltschaft nur auf den Antrag der 
Beleidigten. (ebend. §. 34.) 233. — öffentliche Be- 
kanntmachung des gefällten Urtheils in der in letzterm 
zu bestimmenden Art und Weise, auf Kosten des Ver- 
urtheilten. (S. 36.) 24. 
Korporationen, solche müssen bei dem ordentlichen 
Gerichte belangt werden, in dessen Bezirke der Vorstand 
derselben seinen Sitz hat. (V. v. 2. Janr. 49. 8. 9.) 
3. — Ausnahmen hievon bestimmen die Gesetze (ebend. 
S. 9.) 3. 
Kosten, in Digziplinar = Untersuchungen wegen Amts- 
suspension, deren Bestreikung aus dem innebehaltenen 
Theile des Diensteinkommenr des Angeschuldigten. (V. 
v. 10. Juli 49. S§. 50. 51.) 263. — (V. v. 11. Juli 
49. 868. 55. 50.) 281. — für den Anwalt aufgelaufene, 
deren Erstattung von dem zu den Prozeßkosten verur- 
theilten Gegner. (V. v. 2. Janr. 49. J. 29.) 10. — 
diejenigen eines ohne Erfolg eingelegten Rechtemittels, 
fallen demjenigen zur Last, welcher dasselbe eingewendet 
hat. (V. v. Z. Janr. 49. S. 179.) 46. — ist dies der 
Staatsanwalt, so werden sie niedergeschlagen. (ebend. 
8. 179.) 46. — bei der Versäumniß von Fristen und 
Terminen trägt der Säumige die dadurch verursachten 
Kosten. (ebend. I. 179.) 40. — im Untersuchungs- 
versahren, solche hot nur der Angeklagte zu tragen, 
wenn er zu einer Strafe rechtskräftig verurtheilt wor- 
den. (V. v. 3. Janr. 49. §. 178.) 45. — durch An- 
setzung eines neuen Termins in Untersuchungssachen 
verursacht, deren Tragung von früher gehörig vorge- 
lodenen, aber ausgebliebenen Zeugen. (V. v. Z. Janr. 
49. s. 20.) 17. — für die öffentliche Bekanntmachung 
gewisser Straf= Erkenntnisse in der darin ausgesproche- 
nen Art und Weise, deren Tragung seitens des Ver- 
urtheilten. (V. v. 30. Juni 49. s. 30.) 23314. — aus 
der Zahl der bei dem Gerichte zur Praxis berechtigten 
Rechtsanwalte können sich die wegen Polizeivergehen 
Angeschuldigten auf ihre Kosten vertreten lassen. (V. v. 
3. Janr. 49. §. 104.) 43. — die Kosten der ersten 
Einrichtung der Gewerberäthe werden von den Gemein- 
den, diejenigen der laufenden Geschäfteführung, mit 
Einschluß der Besoldungen des Schriftführers und des 
Boten, durch Beiträge der Gewerbetreibenden des Be- 
zirks ansgebracht. (V. v. F. Febr. 49. §. 21.) B. — 
für die laufsende Geschäftsführung der Gewerbegerichte, 
mit Einschluß der Besoldungen des Gerichteschreibers 
und des Gerichtsboten, deren Deckung durch die einge- 
henden Gebühren und Strafgelder, und soweit diese 
nicht ausreichen, durch Beiträge der Gewerbetreibenden 
Kosten, (Forts.) 
des Gerichtsbezirks. (V. v. 9. Febr. 49. §. 16.) 115. 
— des Verfahrens in Streitigkelten vor den Gewerbe- 
gerichten, Ausspruch in den Erkenntnissen der letztern 
über die Verpflichtung zu deren Tragung. (V. v. 9. Febr. 
49. §. 38.) 120. — des Verfahrens vor dem Vergleichs- 
ausschusse der Gewerbegerichte, deren Aufbringung. (V. 
v. 9. Febr. 49. 8. 24.) 116. 117. — für die öffent- 
liche Bekanntmachung der rechtskrästigen Verurtheilung 
wegen verbotwidriger Lohnabfindung der Fabrikarbeiter 2c. 
solche fallen dem Berurtheilten zur Last. (V. v. H. Febr. 
49. S. 75.) 110. bel Beleihung des ländlichen Grund- 
eigenthums mit neuen Pfandbriefen der Schlesischen 
Loandschaft, deren Aufbringung. (A. E. v. 11. Mal 49. 
u. §. 18. des beigefügten Regulatlos.) 182. 189. f. — 
s. auch Kriminalkosten, desgl. Gebühren und Gebühren- 
taren. 
Kottwig, Ort und Gemeinde, siehe Chausseebau 
Nr. 20. 
Krankenkassen, deren Errichtung für Innungsgenossen, 
Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter und Aufbringung 
der Beilräge zu solchen von leßtern. (V. v. 9. Febr. 
49. S#. 50 —59.) 105. 100. 
Krappitz, Ort, sltehe Chausseebau Nr. 11. 
Kredieverelm für Handwerker des Stadtbezirke 
Wesel, stehe Wesel. 
Kreisgerichte, Gerichte erster Instanz, deren Errich- 
tung, Jurisdiktionsbezirk, Geschäfts= und Ressortver- 
hältnisse, in Verbindung mit Einzelrichtern. (V. v. 
2. Janr. 49. 68. 18 — 23.) 6—B. — der Bezirk eines 
jeden ders. soll ungefähr 40,000 bes 70,000 (rurch- 
schnittlich 50,(X0) Einwohner umfassen, und für jeden 
landräthlichen Kreis oder nach dem Umfange für zwei 
ders. ein solches in der Kreisstadt bestehen. (ebend. 
5. 19.) 60. — Errichtung eines besondern Kreisgerichts 
in Städten von 50,/IX) und mehr Einwohnern, neben 
dem beizubeholtenden Stadtgerlchtr. (ebend. §S. 19.) 6.— 
Einthellung der Kreisgerichte in zwei Haupt-Abtheilun- 
gen, von welchen der ersten Abtheilung die streltige 
Gerichtsbarkeit in Civll- und Strafsachen, einschließlich 
der Kredit= und Subhastationssachen, der zweiten 
Abtheilung aber alle übrigen Gegenstände der Justig-- 
verwaltung, welche nicht den Appellationsgerichten vorbe- 
halten sind, zugewiesen werden. (ebend. §. 20.) 6. 
— Ernennung stänriger Kommissarien bei der ersten 
Abtheilung durch den Direktor, für die von Einzel- 
richtern zu verhandelnden und zu entscheidenden Baga- 
tell--, Injurien= und Untersuchungs= Sachen. (ebend. 
5§. 20.) 60. — jebes Kreisgericht soll aus einem Di- 
rektor und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern 
f" (Räthen
	        
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