Die Thätigkeit der im Deutschen Reiche errichteten staatlichen
Anstalten zur Gewinnung von Thierlymphe während des
Jahres 1893.
Nach den Jahresberichlen der Vorstände zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheilsamie.
Die Zahl und Lage der im Deutschen Reiche eingerichteten staatlichen Anstalten
zur Gewinnung von Thierlymphe hat sich im Jahre 1893 gegenüber dem Vorjahre
nicht verändert.:)
Die Beschlüsse des Bundesraths vom 18. Juni 1885, betreffend das Impfwesen
enthalten unter der Ueberschrift:
.2. Beschlüsse, betreffend die allgemeine Einführung der Impfung
mit Thierlymphe“
folgende Anordnungen:2)
„1. Da die mit der Impfung mit Menschenlymphe unter Umständen verbundenen Gefahren für
Gesundheit und Leben der Impflinge (Impssyphilis, Impferysipel u. s. w.) durch die Impfung mit Thierlymphe,
soweit es sich um direkte Uebertragung der Syphilis oder der accidentellen Wundkrankheiten
handelt, vermieden werden können, und da die Impfung mit Thierlymphe in der Neuzeit soweit ver
vollkommnet ist, daß sie der Impfung mit Menschenlymphe fast gleichzustellen ist, so hat die Impfung
mit Thierlymphe thunlichst an Stelle der mit Menschenlymphe zu ireten.“
„2. Die allgemeine Einführung der Impfung mit Thierlymphe ist allmählich durchzuführen, und
zwar sind unter Zuhülfenahme der bisher gewonnenen Erfahrungen Anstalten zur Gewinnung von
Thierlymphe in einer dem voraussichtlichen Bedarfe entsprechenden Anzahl zu errichten.
Sobald der Bedarf an Thierlymphe seitens einer solchen Auftalt gesichert ist, sind die öffentlichen
Impfungen in dem betreffenden Bezirke mit Thierlymphe auszuführen.“
Zu 2,1 und 2,2 (Schlußsatz) der soeben wörtlich wiedergegebenen Bundesrathsbeschlüsse
ist zu erwähnen, daß das gesteckte Ziel, die Impfung mit Thierlymphe thunlichst
an Stelle der mit Menschenlymphe treten zu lassen, schon 1892 beinahe vollständig
erreicht worden ist, denn nach den vorliegenden Berichten über die Impfergebnisse des
bezeichneten Jahres sind im Deutschen Reich, abgesehen von dem Großhergogthum
Mecklenburg-Strelitz, aus welchem ein Bericht noch nicht übermittelt war, über 98%
sämmtlicher ausgeführten Impfungen mit Thierlymphe vorgenommen worden.
Die vorstehend unter 2, 2 Abs. 1 gebotene Errichtung der in Rede stehenden Anstalten
ist inzwischen beendet; die schon seit 1891 bestehenden 25 Impfanstalten genügen
dem Bedürfniß in ausreichendem Maße, da dieselben im Stande sind, nicht nur ihren
eigentlichen Bezirk, sondern auch die Gebiete benachbarter Bundesstaaten, welche nicht
selbst Thierlymphe erzeugen lassen, mit dem erforderlichen Impfstoff zu versehen. In
letzterer Hinsicht bestehen Abmachungen, welche zum Theil schon in früheren Berichten
erwähnt worden sind.
Im Berichtsjahre halfen sich die Anstalten mehrfach gegenseitig aus, wenn durch
Krankheiten der Thiere 2c. Verlegenheiten entstanden waren, doch gab die Anstalt in
Lübeck ihr Erzeugniß nur an einheimische Aerzte. Wie viel von der gewonnenen Thier-1)
Vergl. medizinal-statistische Miltheilungen a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte Bd. II, S. 1.
2) Vergl. Veröffentlichungen d. Kaiserl. Gesundheitsamtes 1885 Bd. II, S. 46.
Modigz.-iat. Millheil. a. d. Koiserl. Gesundheitsamte. BVand II. 10