Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zweiter Band. (2)

Die  Thätigkeit  der  im  Deutschen  Reiche  errichteten  staatlichen
Anstalten  zur  Gewinnung  von  Thierlymphe  während  des
Jahres  1893.

Nach  den  Jahresberichlen  der  Vorstände  zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Gesundheilsamie.

Die  Zahl  und  Lage  der  im  Deutschen  Reiche  eingerichteten  staatlichen  Anstalten
zur  Gewinnung  von  Thierlymphe  hat  sich  im  Jahre  1893  gegenüber  dem  Vorjahre
nicht  verändert.:)

Die  Beschlüsse  des  Bundesraths  vom  18.  Juni  1885,  betreffend  das  Impfwesen
enthalten  unter  der  Ueberschrift:

.2.  Beschlüsse,  betreffend  die  allgemeine  Einführung  der  Impfung

mit  Thierlymphe“
folgende  Anordnungen:2)

„1.  Da  die  mit  der  Impfung  mit  Menschenlymphe  unter  Umständen  verbundenen  Gefahren  für
Gesundheit  und  Leben  der  Impflinge  (Impssyphilis,  Impferysipel  u.  s.  w.)  durch  die  Impfung  mit  Thierlymphe,
  soweit  es  sich  um  direkte  Uebertragung  der  Syphilis  oder  der  accidentellen  Wundkrankheiten
handelt,  vermieden  werden  können,  und  da  die  Impfung  mit  Thierlymphe  in  der  Neuzeit  soweit  ver
vollkommnet  ist,  daß  sie  der  Impfung  mit  Menschenlymphe  fast  gleichzustellen  ist,  so  hat  die  Impfung
mit  Thierlymphe  thunlichst  an  Stelle  der  mit  Menschenlymphe  zu  ireten.“

„2.  Die  allgemeine  Einführung  der  Impfung  mit  Thierlymphe  ist  allmählich  durchzuführen,  und
zwar  sind  unter  Zuhülfenahme  der  bisher  gewonnenen  Erfahrungen  Anstalten  zur  Gewinnung  von
Thierlymphe  in  einer  dem  voraussichtlichen  Bedarfe  entsprechenden  Anzahl  zu  errichten.

Sobald  der  Bedarf  an  Thierlymphe  seitens  einer  solchen  Auftalt  gesichert  ist,  sind  die  öffentlichen
Impfungen  in  dem  betreffenden  Bezirke  mit  Thierlymphe  auszuführen.“

Zu  2,1  und  2,2  (Schlußsatz)  der  soeben  wörtlich  wiedergegebenen  Bundesrathsbeschlüsse
  ist  zu  erwähnen,  daß  das  gesteckte  Ziel,  die  Impfung  mit  Thierlymphe  thunlichst
  an  Stelle  der  mit  Menschenlymphe  treten  zu  lassen,  schon  1892  beinahe  vollständig
erreicht  worden  ist,  denn  nach  den  vorliegenden  Berichten  über  die  Impfergebnisse  des
bezeichneten  Jahres  sind  im  Deutschen  Reich,  abgesehen  von  dem  Großhergogthum
Mecklenburg-Strelitz,  aus  welchem  ein  Bericht  noch  nicht  übermittelt  war,  über  98%
sämmtlicher  ausgeführten  Impfungen  mit  Thierlymphe  vorgenommen  worden.

Die  vorstehend  unter  2,  2  Abs.  1  gebotene  Errichtung  der  in  Rede  stehenden  Anstalten
  ist  inzwischen  beendet;  die  schon  seit  1891  bestehenden  25  Impfanstalten  genügen
dem  Bedürfniß  in  ausreichendem  Maße,  da  dieselben  im  Stande  sind,  nicht  nur  ihren
eigentlichen  Bezirk,  sondern  auch  die  Gebiete  benachbarter  Bundesstaaten,  welche  nicht
selbst  Thierlymphe  erzeugen  lassen,  mit  dem  erforderlichen  Impfstoff  zu  versehen.  In
letzterer  Hinsicht  bestehen  Abmachungen,  welche  zum  Theil  schon  in  früheren  Berichten
erwähnt  worden  sind.

Im  Berichtsjahre  halfen  sich  die  Anstalten  mehrfach  gegenseitig  aus,  wenn  durch
Krankheiten  der  Thiere  2c.  Verlegenheiten  entstanden  waren,  doch  gab  die  Anstalt  in
Lübeck  ihr  Erzeugniß  nur  an  einheimische  Aerzte.  Wie  viel  von  der  gewonnenen  Thier-1)

  Vergl.  medizinal-statistische  Miltheilungen  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  Bd.  II,  S.  1.

2)  Vergl.  Veröffentlichungen  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamtes  1885  Bd.  II,  S.  46.

Modigz.-iat.  Millheil.  a.  d.  Koiserl.  Gesundheitsamte.  BVand  II.  10