Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

— 206 — 
Erster Zinskupon 
zur 
Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Obligation 
Zwei Thaler funfzehn Silbergroschen Preußisch Kurant hat Inhaber 
dieses vom .. ten ... ab in Magdeburg aus unserer Gesellschaftskasse zu 
erheben. Dieser Zinskupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen 
vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wird. 
Magdeburg, den 
Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Unterschrift des Kontrolleurs). 
(Kupon 12. Bemerkung). 
Der Präsentant dieses Kupons ist zur Engegennahme der folgenden, 
über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quittirt, berechtigt, wenn 
dagegen nicht vor dem Flligkeitstermine desselben, dem #en vom 
Inhaber der Obligation bei der Direktion schriftlich Widerspruch erhoben wird, 
iu welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons gegen besondere Quittung 
an den Inhaber der Obligation erfolgt. 
  
(Nr. 3253)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.