Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Dieser Schein wird unguͤltig, wenn dessen 
— 319 — 
Schema B. 
Dividendenschein zur Aktie der Bank des Berliner 
Kassenvereins. 
Der Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe 
aus der Bank des Berliner Kassenvereins auf die Aktie 47 
diejenige Dividende ausgezahlt, welche für das Verwaltungsjahr 18. 
8 
2 von der Direktion der Bank öffentlich bekannt gemacht werden wird. 
2 
t Berlin, den 
2 
t 
m53 . 
. Die Direktion der Bank des Berliner Kassenvereins. 
E 
1unterschrift der Direktion. Unterschrift des Rendanten. 
5 64 gedruckt. geschrieben. 
Schema
	        
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