Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3279.) Allerhoͤchster Erlaß vom 21. Mai 1850., die Wiederannahme der Bezeich- 
nung: Kammergericht von Seiten des Appellationsgerichts zu Berlin 
betreffend. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 22. April d. J. will Ich dem 
Appellationsgerichte zu Berlin auf dessen Antrag die Wiederannahme der Be- 
einung. ammergericht gestatten. Diese Anordnung ist jedoch auf die 
em gedachten Gerichtshofe durch die Verordnung vom 2. Januar v. J. beige- 
legten Rechte und Pflichten und auf dessen Verhältnitz zu den übrigen Appel- 
lationsgerichten der Monarchie ohne Einfluß, so daß alle auf die Appellations- 
erichte überhaupt sich beziehenden Bestimmungen auch künftighin sich auf den- 
elben mit erstrecken. 
Charlottenburg, den 21. Mai 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. d. Heydt. 
v. Rabe. Simons. v. Schleinitz. v. Stockhausen. 
An das Staatsministerium. 
(Nr. 32779—3790.) (Nr. 3280.)
	        
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