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(Nr. 3304.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. Juli 1850., betreffend die der Gemeinde Broich
in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von der Aachen-Krefelder Bezirksstraße zu Birk über Euchen nach der
Aachen-Kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung von
Euchen nach Neusen bewilligten fiskalischen Vorrechte.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Aachen-Krefelder Bezirksstraße zu Birk über Euchen
nach der Aachen-Kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung
von Euchen nach Neusen genehmigt habe, will Ich der Gemeinde Broich Be-
hufs der künftigen Unterhaltung der Straße auf jeder der beiden Verzweigun-
gen derselben die Erhebung eines halbmeiligen SCheustergeddes nach dem jedes-
mal für die Staatschausseen geltenden Tarife gestatten, indem Ich zugleich fest-
setze, daß die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwen-
dung finden sollen.
Charlottenhof, den 22. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3305.)