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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staatern.
NNr. 32—
(Nr. 3310.) Statut der Meliorations-Sozietäkk der Bocker Heide. Vom 24. Juli 1850.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. ꝛc.
verordnen nach Anhoͤrung der Betheiligten auf Grund der gh. 56. und 57.
des Gesetzes vom 28. Februar 1843. und des Gesetzes vom 11. März 1850.
was folgt:
. 1.
Um die seit vielen Jahren projektirte Bewässerung der Bocker Heide, Nauen und
des Bühlenbrinks und Lippebruchs mit den angrenzenden Grundstücken — in Le der
den Kreisen Paderborn, Büren, Wiedenbrück, Lippstadt und Beckum zwischen
der Lippe, dem Haustenbach und der Ems belegen — zur Ausführung zu brin-
gen, werden die Besitzer der Grundstücke des Meliorations-Bezirks zu einer
Genossenschaft mit Korporationsrecht vereinigt unter dem Namen:
„Meliorations-Sozietät der Bocker Heide.“
Die Sozietät hat ihren Sitz zu Delbrück und ihren Gerichtsstand bei
dem Kreisgerichte zu Paderborn.
2.
Der Meliorations-Bezirk besteht für jetzt aus einer Fläche von 5425
Morgen 162 □Ruthen. Von diesen Grundstücken gehbren:
1) zur Gemeinde Sande 149 Mrg. 95 □R.
2) Heddinghausen 155 178
3) Ostenlande 47 83
4) Anreppen 10
5) - Dorfbauerschaft 760 179
6) Stadt Oelbrück 662 100
7) Gemeinde Südhagen 263 41
8) Westenholz 419 160
9) Masiholte 1198 101
10) Wadersloh-Liesborn. 190 78
11) Lippstaddbt .. . . .. 760 167
12) zum Remonte-Depot Mentzelsfelde.. . . . . . . . . . .. 800 --ß -
Summa 5425 Mrg. 162 □R.
Jahrgang 1850. (Nr. 3310.) 55 Obige
Ausgegeben zu Berlin den 14. September 1850.