Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Xr. 3311.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Juli 1850., betreffend die in Bezug auf den 
Fortbau der Gemeinde- und Forstchaussee von der Rheinischen Eisenbahn 
bei Langerwehe durch das Wenauer Thal uͤber Schevenhuͤtte bis zur Duͤ- 
ren-Montjoieer Bezirksstraße bei Huͤrtgen bewilligten fiskalischen Vor- 
rechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Fortbau der be- 
reits begonnenen Gemeinde= und Forstchaussee von der Rheinischen Eisenbahn 
bei Langerwehe durch das Wenauer Thal über Schevenhütte bis zur Düren- 
Monsjjoieer Bezirksstraße bei Hurtgen genehmigt habe, will Ich den dabei be- 
theiligten Gemeinden und der For berwaltung Behufs der künftigen Unterhal- 
tung der Chaussee das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für 
die Staatschausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarif verleihen, indem 
Ich zugleich bestimme, daß die dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepoligei-Bergehen auf die gedachte 
Straße Anwendung finden. Auch soll das Recht zur Expropriation der zur 
Chaussee erforderlichen Grundstücke auf diese Straße zur Anwendung kommen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Charlottenhof, den 29. Juli 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An 
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeire#n 
und den Finanzminister. 
Redigirt im Burcau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Keniglichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerci. 
(Rudolph Decker.)
	        
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