Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
1 
  
JJNr. 33.— 
  
(Nr. 3312.) Allerhöchster Erlaß vom 28. August 1850., betreffend die Errichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Iserlohn. 
A- Ihren Bericht vom 23. August d. J. genehmige Ich die Errichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Irrlogn. 8# Handelskammer nimmt ihren 
Sitz in der Stadt Iserlohn. Sie soll aus zwölf Mtggliedern bestehen, für 
welche sechs Stellvertreter gewählt werden. Die Wahl der Mitglieder und 
Stellvertreter erfolgt in vier engeren Bezirken, wovon der erste die Stadt Iser- 
lohn, der zweite das Amt Hemer, der dritte die Stadt und das Amt Menden 
und der vierte die Aemter Limburg und Ergste umfaßt. Der erste Bezirk hat 
sechs Mitglieder und drei Stellvertreter, jeder der drei anderen Bezirke zwei 
Mitglieder und einen Stellvertreter zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl 
der Viuhhee und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende 
des Kreises Iserlohn berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit 
kaufmannischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vor- 
schriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von 
Handelskammern Anwendung. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
anssouci, den 28. August 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten. 
  
Jahrgang 1850. (Nr. 3312—3313.) 58 (Nr. 3313.) 
Ausgegeben zu erlin den 3. Oktober 1850.
	        
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