Nr. 76. 1173
Außerdem muß auf dem Instrument deutlich angegeben sein, für welche Flächengrößen
es bestimmt ist.
§ 29.
Fehlergrenzen.
Die Fehlergrenzen betragen für alle Angaben von 10 Quadratdezimeter aufwärts ein
Fünfzigstel der Angaben.
§ 30.
Stempelung.
1. Die Stempelung erfolgt auf dem Fahrstabe. Außerdem erhält der Fahrstab eine
laufende Nummer.
2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen, die zur Sicherung der dauernd richtigen
Wirkungsweise des Meßgeräts erforderlich erscheinen.
3. Das Jahreszeichen wird dem Stempelzeichen auf dem Fahrstab beigefügt.
II. Früffigkeitsmaße und Meßwerkzeuge für Früfligkeiten.“)
.A. Fläfsigkeitsmaße.
8 31.
Zulässige Maßgrößen.
Zuläfsig sind Maße von
50. 20, 10 Liter
5, 2, 1 “
0,T 0,2, -
Os, Oa, On „
1¼ Liter.
#32.
Material.
Zulässig sind:
Metall und Glas. Das Metall muß so beschaffen und bearbeitet sein, daß es schädliche
Folgen für die Gesundheit bei dem ordnungsmäßigen Gebrauch der Maße nicht befürchten
läßt und den reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit blei= und
zinkhaltigen Gegenständen genügt.
*) Für Milchgefäße mit Abstichstäben bleiben besondere Vorschriften vorbehalten. 194.