Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

– 507 — 
B. 
Zins-Kupon Nr. 1. 
3hur 
Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Obligation 
Vier Thaler Fünfzehn Silbergroschen Preußisch Kurant hat In- 
haber dieses vom ab zu 
Aachen oder zu Berlin zu erheben. 
Dieser Zins- uen on wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen 
vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsemirt wird. 
Aachen, den 
Königliche Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Unterschriften.) 
(Eingetragen in der Zins- 
Konrrolte ö# 
(Kupon Nr. 12. Bemerkung.) 
(Gegen Jurückgabe dieses Kupons wird die folgende Reihe von Kupons ausgehändigt, 
wenn nicht hiergegen vor dem Fälligkeitstermine vom Inhaber der Obligation bei 
der Königlichen Direktion schriftlich Widerspruch erhoben wird 
.In diesem Falle 
erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons gegen besondere Quittung an den In- 
haber der Obllgation.) 
(Nr. 3332—3333.) (Ner. 3)
	        
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