Sachregister. 1850.
Strafrecht, vor der erfolgten Nevision desselben wird
über Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder
bildliche Darstellungen begangen werden, ein besonderes
Gesetz ergehen. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 113.) 31.
Strafsachen, die Verhandlungen in solchen vor dem
erkennenden Gerlchte sollen öffentlich sein. (V. U. v. 31.
Janr. 50. Art. 93.) 31. — Beschränkung oder Aue-
schliebung dieser, Offentlichkeit in gewissen Fällen. (ebend.
Art. 93.) 31.
Strafverfahren, gegen ein Mitglied der Kammer,
Aufhebung desselben für dle Dauer der Sitzungeperiode,
wenn die betreffende Kammer es verlangt. (V. U. v.
31. Janr. 50. Art. 81.) 30.
Straßen, öffentliche, s. auch Versammlungen, Verrine
und Aufßzüge.
Straßengerechtigkeit, die unter diesem Namen vor-
kommende Befugniß des Gutsherrn, über die nicht zu
den Wegen nöthigen freien Plätze innerhalb der Dorf-
lage zu verfügen, ist, sowelt jene aus der gutsherrlichen
Polizelgerichtsbarkelt hergeleitet wird, ohne Entschädi-
hung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 3. Nr. 14.) 81.
Sträuche, auf fremden Hofräumen, Gärten, Ackern
und Wiesen zerstreut stehende, dle aus dem guts- oder
grundherrlichen Rechte hergeleitete Befugniß, solche zu
benutzen und sich anzueignen, wird ohne Entschädigung
aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3. Nr. 13.) 81.
Streuholen, in fremden Forsten, Ablösung der Be-
rechtigung zu solchem bei Gemeinkeitstheilungen. (G. v.
2. März 560. Art. 4. 9. 10.) 140. 141. 142.
Ströme, Befreiung derselben ven der Grundsteucr. (
-v. 24. Febr. 50. §S. 2. ô2.) 62.
Sulzbach, Ort, siehe Eisenbahnen Nr. 8.
Soyndiei, deren Wahl als besoldete Mitglieder der Ge-
meinde - Vorstände, wo es außer den Schöffen das Be-
dürfniß erfordert. (Gem. Ord. v. 11. März 50. Ss.
29. 86.) 222. 235.
Syrup, ausländischer, Forterhebung des Einganggzells
von demselben für den Zeitraum vom 1. Septbr. 1850.
bis Ende August 1833., nach den in der prortsorischen
Verordnung v. 18. Juni 1818. normirten Säten. (G.
r. 11. März 650. §. 2.) 100.— (V. v. 19. Juni 60.) 330.
T.
Tagelohn, in der Gegend übliches, die auf Grund-
stücken haftende Verpflichtung, gegen solches zu arbei-
ten, wird ohne Entschädlgung aufgehoben. (G. r. 2.
März 50. S. 2. No. 7.) 80.
Jahrgang 1850.
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Tagelöhner, als Theilnehmer eder Gehilfen bel Jagd-
polizei-¼Ubertretungen, Strafbarkeit und Vertretung
berselben. (G. v. 7. März 50. §. 19.) 100. f.
Tagelöhnerwohnungen, ausschlieblich von dir
Gutsherrschaft benutzt, Vestimmungen rücksichtlich der-
selben bei Eigenthumsverleihungen. (G. v. 2. März 50.
S. 89.) 101. 105.
Tarifs, für Schifffahrtsabgaben, slehe diese.
Taufen, von Familienglierern dee Guts- dder
Grundherrn, alle Abgaben bei solchen sind ohne
Entschädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 3.
Nr. 9.) 81. — Dagegen fallen auch die von dem Guts-
herrn zu leistenden Kindtauffuhren sort. (ebend. §. 3.
Nr. 15.) 81.
Technische Baudeputation, slehe Baudeputation.
Telegraphenanstalten, des Staats oder der Eisen-
bahngesellschaften, der über die Bestrafung der Ver-
gehen gegen diese unter dem 15. Junt 1819. erlassenen
Verordnung haben beide Kammern ihre Genchmigung
ertheilt. (Staatsminist.-Vekanntmach. v. 4. Janr. 50.)
7. — die Verurtheilung wegen vorsätzlicher Beschädl-
gung von solchen zieht zugleich die Stellung unter Po-
lizelaufsicht unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 30.
S. 1. m.) 49. — desgl. die Verurthrilung wegen Ver-
suchs dieses Verbrechens oder wegen Theilnahme an
demselben. (ebend. S. 3.) 50.
Thatbestand, dessen Feststellung in Civilprozessen wegen
Beleirigungen durch Aufnahme der Beweisc. (V. v. 11.
März 60. S. 6.) 475. — desgl. in der Axpellations-=
Instanz durch zulässige Angabe neuer Thatsachen und
neue Beweismittel. (ebend. §. 8.) 175. — zur Unter-
suchung desselben hat sede Kammer die Besugniß, be-
hufs ihrer Informatlon Kommissionen zu ernennen. (V.
U. v. 31. Janr. 50. Art. 82.) 29.
Theilbarkeit des Grundeigenthum,s, siche let.
Thongruben, siehe Gruben.
Thorn, Start, Aufhebung des Gesehes vom 8. Axril
1823. wegen Regulirung der gutsherrlichen und bäuer-
lichen Verhältnisse in deren Landgrbiete, durch das Ge-
setz (v. 2. März 50. §s. 1. Nr. 10.) 78. — desgl. der
Deklaration zu jenem Gesetze v. 10. Juli 1836. G. 1.
Nr. 19.) 78. — die Verordnung vom 28. Juli 1838.
über die Beschränkung des Provokationsrechts auf Ge-
meinheitstheilungen findet sortan, mit Aufhelung des
im §. 2. Nr. 3. gedachten Vorrechts, auch in demselben
Anwendung. (G. v. 2. März 50. Art. 13.) 113.
— Regulirungen behufs der Elgenthums-Verleihungen
in dems. (ebend. 88. 74. 75. 78.) 100. 101. — deogl.
des 8. 3. des Gesehes vom 8. Febr. 1846. wegen der
Präklusion der Ansprüche früherer Besitzer regulirungs-
fähiger bäuerlicher Stellen in ders. G. 1. Nr. 31.) 79.
11 Thron-