Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 9— 
  
(Nr. 3230.) Ministerial-Erklärung vom 4. Februar 1850., betreffend die Erweiterung der 
Uebereinkunft mit Anhalt-Bernburg wegen Verhütung und Bestrafung der 
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Forst= und Jagdfrevel vom- S 1839. 
ur kraͤftigeren Handhabung des Schutzes gegen Forst- und Jagdfrevel in 
den Grenzwaldungen sind die Königlich Preußische und die Herzoglich Anhalt- 
Bemburgische Regierung dahin übereingekommen: 
Daß auch den zum Forstschutze in den beiderseitigen Gebieten komman= 
dirten Militairpersonen die in Art. 2. der zwischen Preußen und Anhalt- 
Bernburg bestehenden Konvention zur Verhütung der Forst= und Jagd- 
frevel in den Grenzwaldungen vom n- 1839. den Förstern und 
Waldwärtern ertheilten Befugnisse zustehen sollen, dieselben jedoch da- 
bei im Falle von Haussuchungen auf Preußischem Gebiete den Beschrän- 
kungen des Preußischen Gesetzes vom 24. September 1848. (Gesetz- 
Sammlung de 1848. S. 257. ff.) oder des an dessen Stelle tretenden 
Gesetzes, auf Anhalt-Bernburgischem Gebiete den Bestimmungen des 
Cirkular-Reskriptes der Herzoglichen Landesregierung zu Bernburg vom 
15. September 1842. oder der an dessen Stelle tretenden Anordnungen 
sich zu unterwerfen haben. 
« Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial-Erklärung ausgestellt und 
gegen eine übereinstimmende Erkl4rung des Herzoglich Anhalt -Bernburgischen 
Staats-Ministeriums ausgewechselt worden. 
Berlin, den 4. Februar 1850. 
Königlich Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) von Schleinitz. 
» Vorstehende Erklaͤrung wird, nachdem sie gegen eine uͤbereinstimmende 
Enklärung des Herzoglich Anhalt -Bernburgischen Staats-Ministeriums vom 
11. v. M. ausgewechselt worden, unter Beifügung eines Abdruckes des darin 
Jahrgarg 1850. (Nr. 3230.) *11 in
	        
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