Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
r. 3. 
  
(Nr. 3355.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Januar 1851., betreffend die Aufhebung des im 
K. 16. der Schissahrts-Polizei-Ordnung für die Stadt Königsberg vom 
14. März 1822. und in dem §. 43. der Feuer-Ordnung für dieselbe Stadt 
vom 3. Juli 1770. enthaltenen unbedingten Verbots des Tabackrauchens 
und Feuerhaltens auf den in der Stadt Königsberg liegenden Schiffen 
für einzelne Stadttheile. 
A. Ihren Bericht vom 30. Dezember 1850. will Ich Sie hierdurch er- 
mächtigen, das im &. 16. der Schiffahrts -Polizei-Ordnung für die Stadt 
lüntssberg vom 14. März 1822. und in dem F. 43. der Feuer-Ordnung für 
dieselbe Stadt vom 3. Juli 1770. enthaltene unbedingte Verbot des Taback- 
kauchens und Feuerhaltens auf den in der Stadt Königsberg liegenden Schif- 
sen für einzelne Stadttheile aufzuheben und Ihnen überlassen, durch lokalpoli- 
zeilliche Bestimmungen festsetzen zu lassen, an welchen Stellen und unter welchen 
Bedingungen das Feuerhalten und Tabackrauchen auf Schiffen in Kbnigsberg 
gestattet oder verboten sein soll. 
Charlottenburg, den 20. Januar 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Minister des Innern. 
  
Iargang 4851. (Nr. 3355—3355.) 3 (Nr. 3356.) 
Ausgegeben zu Berlin den 15. März 1851.
	        
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