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Gesetz-Sammlung
für die
Koniglichen Preußischen Staaten.
JNr. 23.—
(Nr. 3406.) Allerhöchster Erlag vom 12. Mai 1851., betreffend die Chausseegelderhebung.
auf der Chaussee von Spandau in der Richtung auf Schönwalde.
A-“ den Bericht vom 26. April d. J. will Ich zu dem auf Kosten der
Stadt Spandau ausgeführten Bau einer 1200 Ruthen langen Chausseestrecke
in der Richtung auf Schönwalde Meine Genehmigung ertheilen und der ge-
nanmen Gemeinde, gegen die vorschriftsmäßige Unkerhaltung der Straße, das
Recht zur Erhebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach dem jedesmal für
die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeld-Tarife bewilligen. Gleichzeitig be-
stimme Ich, daß die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehäng-
ten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße
Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Bellevue, den 12. Mai 1851.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1851. (Nr. 3106—3407.) 55 (Nr. 3407.)
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juni 1851.