Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

— 483 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NNr. 28—— 
  
(Nr. 3728.) Scatut des Deichverbandes der Culmer Amts-Niederung. Vom 9. Juli 1851. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der Culmer 
Amts-Niederung Behufs der gemeinsamen Anlegung und Unterhaltung eines 
Deiches gegen die Ueberschwemmungen der Weichsel zu einem Oeichverbande zu 
vereinigen und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Betheiligten 
erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf Grund des Gesetzes über das Deich- 
wesen vom 28. Januar 1848. 9¾. 11. und 15. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 
1848. Seite 54.) die Bildung eines Deichverbandes unter der Benennung: 
„Deichverband der Culmer Amts-Niederung“ 
und ertheilen demselben nachstehendes Scatut: 
Erster Abschnitt. 
S. 1. 
In der am rechten Weichselufer von dem Dorfe Czarze bis zur Ein= umfang und 
mündung des Althausener Sees in die Trinke sich erstreckenden Niederung wer- # — 
den die Eigenthümer aller eingedeichten und noch einzudeichenden Grundsläcke, re, t 
welche ohne Verwallung bei einem Wasserstande der Weichsel von 20 Fuß 
10 Zoll am Glugowker Pegel der Ueberschwemmung unterliegen würden und 
Deichschutz irgend einer Art genießen, zu einem Deichverbande vereinigt. 
Der Verband bildet eine Korporatlion und hat seinen Gerichtsstand bei 
dem Kreisgerichte zu Culm. 
S. 2. 
Dem Deichverbande liegt es ob, den oberhalb an die wasserfreie Höhe 
bei Czarze anschließenden und bei dem Dorfe Bienkowko endigenden Deich bis 
mehrere Fuß über den bekannten höchsten Wasserstand zu erhöhen, in gleicher 
Höhe auch zum Schutz der Niederung gegen Rückskau einen neuen Oeich von 
Jahrgang 1851. (Nr. 3428.) 66 Bien- 
Ausgegeben zu Berlin den 5. August 1851.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.