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Gesetz-Sammlung
für die
Köoöniglichen Preußischen Staaten.
— JNr. 32 —
(Nr. 3441.) Privilegium wegen Emission von 200,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen
der Münster-Hammer Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 23. August 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 1c.
Nachdem von Seiten der Münster-Hammer Eisenbahn-Gesellschaft auf
Grund des in der General-Versammlung vom 11. Februar 1851. gefaßten
Beschlusses darauf angetragen worden ist, derselben Behufs Rückzahlung des
aus der Staatskasse erhaltenen Darlehns von 200,000 Rthlr. Staatsschuld-
scheinen, sowie zur Bestreitung verschiedener anderen Ausgaben die Aufnahme
eines Darlehns von 200,000 Rehlr. gegen Ausstellung auf den Inhaber lau-
kender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten,
so wollen Wir in Gemäßheit des F. 0. des Statuts der Gesellschaft vom
4. März 1816., sowie des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung
von Papieren, welche eine Zahlungs-Verpflichtung an jeden Inhaber enthal-
ten, durch gegenwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen
unter nachstehenden Bedingungen genehmigen.
S. 1.
Die zu emitrirenden Prioritäts-Obligationen werden in Apoints à 100
Rthlr. und in fortlaufenden Nummern von 1. bis 2000. nach dem anliegenden
Schema l. stempelfrei ausgeferligt.
Jeder Obligation werden Zins-Kupons auf zehn Jahre und ein Talon
„zur Erhebung fernerer Kupons nach den anliegenden Schemas II. und III.
beigegeben.
Diese Kupons, sowie der Talon werden alle zehn Jahre zufolge beson-
derer Bekanntmachungen erneuert. Oie Prioritäts-Obligationen, sowie die
Zins-Kupons und Talons werden von zwei Direktoren und dem Rendanten der
Gesellschaft unterzeichnet. Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegen-
wärtige Privilegium abgedruckt.
Jabrgang 1851. (Nr. 3141.) 82 g.
Ausgegeben zu Berlin den 16.