Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Schema II. 3% 
Erster Zins-Kupon 
der 
Münster-Hammer Eisenbahn-Priorikäts-Obligation 
M 
zahlbar am 1. Juli 18. 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 18. die halbjahrigen Zinsen der 
oben benannten Prioritäts-Obligation über Hundert Thaler mit Zwei Thalern 
sieben Silbergroschen sechs Pfennige. 
Muͤnsler, den 
Die Direktion der Münster-Hammer Eisenbahn-Gesellschaft. 
N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
N 
insen, deren bErhebung innerhalb 
4 vren von dem in dem betreffenden 
Kupon bezeichneten Jahlungstage an 
nicht geschehen ist, verfallen zum Vor- 
theil der Gesellschaftskasse. 
Schema III. 
Talon 
zu der 
Münster-Hammer Prioritäts-Obligation 
3. 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Priorikäts-Obligation neu auszufer- 
tigenden Zins-Kupons für die nächsten 10 Jahre. 
Münster, den 
Die Direktion der Münster-Hammer Eisenbahn-Gesellschaft. 
N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
N. 
(Nr. 3442.)
	        
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