(Nr. 3442.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1851., betreffend die Eriichtung ein
Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Sagan, sowie für die
Ortschaften Luthröthe, Annenhof und Tschirndorf.
A.: Ihren Bericht vom 2. d. M. genehmige Ich hierdurch die Errichtung
eines Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Sagan, sowie für
die Ortschaften Luthröche, Annenhof und Tschirndorf, welches in Sagan sei-
nen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus drei Mitgliedern des
Handwerker= und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse der Ar-
beitnehmer aber aus zwei Mitgliedern des Handwerker= und zwei Mitgliedern
des Fabrikstandes bestehen soll.
Minden, den 15. August 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simoné.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#
und den Justizminisler.
(Nr. 3443.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1851., betreffend die Errichtung einer
Handelskammer für den Kreis Cottbus.
A.%% Ihren Bericht vom 11. August d. J. genehmige Ich die Errichtung
einer Handelskammer für den Kreis Cottbus. Die Handelskammer nimmt
ihren Sitz in der Stadt Cortbus. Sie soll aus sieben Mitgliedern bestehen,
für welche vier Stellvertreter gewählt werden. Zur Theilnahme an der Wahl
der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbtrei-
bende des Kreises berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit
kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die
Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von
Handelskammern Anwendung.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen. "
Minden, den 15. August 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 41—3444.) (Nr. 3444.)