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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 34. —
(Nr. 3146.) Allerhöchster Erlaß vom 25. August 1851., betreffend die Chausseegeld-Erhe-
bung auf deß fertigen Strecken der Chaussee von Brandenburg nach Ra-
thenow, sowie die Verleihung der siskalischen Vorrechte für diesen Chaus-
seebau.
N Ich heute dem chausseemäßigen Ausbau der Straße von Branden-
burg nach Rathenow Meine Genehmigung ertheilt habe, genehmige Ich ferner,
daß auf den fertigen Strecken dieser Chaussee ein Chausseegeld nach dem jedes-
maligen Tarife für die Staats-Chausseen erhoben werde. Zugleich bestimme
Ich, daß das Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-
Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, sowie auch die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehangten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße Anwendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Ge-
setz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sigmaringen, den 25. August 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1851. (Nr. 3140—3148.) 84 (Nr. 3447.)
Ausgegeben zu Berlin den 4. Oktober 1851.