Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(r. 3492.) Bekanntmachung, betreffend die Bestaͤtigung der Statuten einer unter dem 
Namen: „Rheinisch-Westphaͤlischer Bergwerks-Verein“ gebildeten Aktien- 
Gesellschaft. Vom 18. Februar 1852. 
D. Königs Majestat haben die Errichtung einer Mktien-Gesellschaft unter 
dem Namen: „Rheinisch-Weslphäálischer Bergwerks-Verein“, welche zu dem 
Zweck sich gebildet hat, in den Regierungs-Bezirken Arnsberg, Minden und 
Düsseldorf Schurfscheine nachzusuchen, Konzessionen auf Blei-, Blende-, 
Galmey-, Silber-, Kupfer-, Eisen-Erze und Steinkohlen zu erwerben und 
auszubeuten u. s. w., mit dem Domizil zu Arnsberg zu genehmigen und mit- 
telst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 131ten d. Mts. die Statuten der Ge- 
sellschaft zu bestätigen geruhet. Die Maaßgaben, unter denen diese Bestätigung 
erfolgt ist, sind aus der Urkunde selbst zu ersehen, welche mit den Statuten 
durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg veröffentlicht werden wird. 
Solches wird nach Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über die Aktien- 
Gesellschaften vom 9. November 1843. hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 18. Februar 1852. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
(Jr. 349.)
	        
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