Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3499.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Marz 1852., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte 2c. c. für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Köln- 
Frankfurter Staatsstraße in Weyerbusch über Flamersfeld und Horhausen 
bic zur Neuwied-Dierdorfer Aktien-Chaussee vor Heddesdorf. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von der Köln-Frankfurter Staatsstraße in Weyerbusch über 
Flamersfeld und Horhausen bis zur Neuwied-Oierdorfer Aktien-Chaussee vor 
Heddesdorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expro- 
priation der für diese Chaussee erforderlichen Grundslücke, sowie das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen geltenden Bestemmungen auf die gedachte Straße 
Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-BVergehen auf die Eingangs gedachte Straße zur Anwen- 
dung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 1. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den 
Finanzminister. 
  
(##. 3499-3500.) 10“ (Nr. 3500.)
	        
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