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(Nr. 3509.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Maͤrz 1852., betreffend den Bau einer Aktien-
Chaussee von der Coblenz-bütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt
bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit einer Zweigstraße
von Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße an den Netterhöfen in
der Richtung auf Neuwied, und die Verleihung der fiskalischen Vorrechte
sowie des Chausseegeld-Erhebungsrechts an die betreffende Aktien= Ge-
sellschaft.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Aktien-Chaussee von der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße bei Neryen über Plaidt
bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße in Andernach mit einer Zweigstraße von
Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße an den Netterhöfen in der Richtung
auf Neuwied durch die zu diesem Behufe unter der Firma „Aktien-Verein der
Straße von Mayen nach Andernach und Neuwied“ gebildete Aktien-Gesellschaft
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für
die Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Emnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
eltenden Beskimmungen auf die oben gedachte Straße Anwendung finden sollen.
r*e will Ich der genannten Akrien-Gesellschaft gegen Uebernahme der
künftigen Unterhaltung der Chaussee das Recht zur Erhebung des Chaussee-
eldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Lursie verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei -Vergehen auf
diese Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 17. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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