Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

(Nr. 3641.) Ullerhöchster Erlaß vom 24. Maͤrz 1652., betreffend die weltere Herabsetzung 
der Ruhrschiffohrtsobgabe. 
A.. Ihren Bericht vom 9. d. Mts. will Ich die durch den Tarif vom 
B. Mätrz 1839. (Gesetz= Sammlung für 1639. S. 96. bis 100.) vorgeschriebene, 
durch Meinen Erlaß vom 9. Oktober 1848. (Gesetz-Sammlung für 1848. 
S. 345.) bereits um ein Driktkel ermäßigte Ruhrschiffahrtsabgabe vom 1. April 
d. J. ab anderweit um ein Viertel des jetzt zur Hebung kommenden Betrags 
berabsetzen und zugleich bestimmen, daß die in der Abtheilung C. des Tarifs 
vom 23. März 1839. angeordnete Abgabe von unbeladenen, sowie von den 
mit weniger als acht Zenener Steinkohlen od. r anderen Gegenständen beladenen 
Schiffsgefaßen nicht weiter erhoben werde. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu 
machen. 
Charlottenburg, den 24. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3012.)
	        
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