298 Camphausens Denkschrift 1848 Dezember 14.
beantragt das Reichsministerium bei der Nationalversammlung die Ermächtigung
für die provisorische Zentralgewalt, mit der österreichischen Regierung in Verhandlungen
zum Jwecke vorbereitender Verständigung über die möglichen Grundlagen
der künftigen Verbindung Österreichs mit Oeutschland einzutreten.“1
lro] In Beziehung auf das Reichsoberhaupt haben wir seit dem Monat Mai
dieses Jahres uns für das Direkkorium von dreien geäußert, und später den deutschen
Regierungen in unzweideutigster Weise es nahe gelegt, ihre hiesigen Bevollmächtigten
mit Instruktion zum Versuche einer Vereinbarung zu versehen. Schon
bei den in einer Versammlung der deutschen Bevollmächtigten gemachten Außerungen,
worüber ich am 8. Sepktember berichtete! und womit die Königliche Regierung
sich unterm 12. September völlig einverstanden erklärtes, hatke ich darauf
hingewiesen, daß Preußens Stellung und Forderung klar, und daß es die Aufgabe
der mittleren und kleineren Staaten sei, sich unter sich über zu machende Vorschläge
zu einigen. In späterer Zeit, als nach glücklich beskjandenem Kampfe über den Malmöer
Waffenstillstand die Wage sehr zugunsten Preußens sich neigte, hat S. M. der
König von Bayern sich unmittelbar an den damaligen Minister der auswärtigen
Angelegenheiten, Grafen von Dönhoff, gewandt und ist von diesem geradezu aufgefordert
worden den hiesigen baperischen Bevollmächtigten mit Instruktion versehen
zu lassen. Alles hat keinen Fsels gehabt, auch der letzte von mir gemachte
Schritt nicht, aus dem die Königliche Hannoversche Regierung Veranlassung zu
einer Anfrage in Berlin genommen hat. Als nämlich in der zweiten Hälfte des
Monats November hier großer 3weifel über den Ausgang der Bewegung in
Preußen bestand, hielt ich es angemessen den Bevollmächtigten von Hannover und
Sachsen, mit dem Anheimstellen der weiteren Mitteilung an diejenigen von Bayern
und Württemberg, folgendes zu äußern: Oie Beratung über das Reichsoberhaupt
nahe mit raschen Schritten heran; ich sei noch immer der im September vorgetragenen
Meinung, daß die Nationalversammlung eine Verabredung der Regierungen oder
der wichtigsten Regierungen annehmen werde; Preußens Stellung sei klar: es
akzepkiere keine Verfassung, in deren exekutiver Gewalk nicht Se. Majestät der König
Sitz habe; die Forderung, alleiniges Oberhaupk zu werden, stelle es nicht auf;
auch Preußens Einfluß, hier einen nachteiligen Beschluß zu verhindern, sei gesichert;
wenn ich mich nicht sehr täusche (es war am 20. oder ar. November), so
bereite sich in Preußen ein großer Umschwung der Stimmung vor, und in zehn
Tagen könne die Regierung stärker sein, als sie seit März gewesen; eine Inikiative
könne von uns nicht genommen werden, sie könne aber von Bayern, Württemberg,
Hannover und Sachsen in der Art ausgehen, daß von diesen Regierungen, nachdem
sie sich geeinigk, uns ein gemeinschaftlicher Vorschlag gemacht werde; ich glaube
eine schließliche Pfliche zu erfüllen, indem ich sie auf die Lage aufmerksam mache,
denn was geschehen werde, wenn vor dem Beschlusse der Nationalversammlung
eine Einigung der Regierungen nicht zustande komme, und wenn dann eine große
Mehrheit der Krone Preußen allein das Regiment antrage, das vermöge niemand,
auch die Regierung nicht, im voraus zu bestimmen. Außer
daß der bayerische Bevollmächtigte mir später vorschlug, ich möge eine Besprechung
der fünf Bevollmächtigten veranlassen und leiten, was meiner Absicht geradezu entgegenlief,
ist auch hierauf nichts weiter erfolgk, und sollte unerwartketerweise darauf
zurückgekommen werden, so werde ich noch strenger als früher die Produktion
eines gemeinschaftlichen Vorschlages fordern, und wenn er erfolgt, präjudizierlicher
Außerungen mich enthaltend, darüber berichten.
Nach diesen Vorgängen wird uns niemals mit Grund der Vorwurf gemache
Der Antrag wurde in wesentlich veränderter Form am 18. Dez. in der Nationalversammlung
eingebracht, gedr. auch Roth u. Merck 2, 74.
»Bishet nicht bekannt.