Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

298  Camphausens  Denkschrift  1848  Dezember  14.

beantragt  das  Reichsministerium  bei  der  Nationalversammlung  die  Ermächtigung
für  die  provisorische  Zentralgewalt,  mit  der  österreichischen  Regierung  in  Verhandlungen
  zum  Jwecke  vorbereitender  Verständigung  über  die  möglichen  Grundlagen
  der  künftigen  Verbindung  Österreichs  mit  Oeutschland  einzutreten.“1

lro]  In  Beziehung  auf  das  Reichsoberhaupt  haben  wir  seit  dem  Monat  Mai
dieses  Jahres  uns  für  das  Direkkorium  von  dreien  geäußert,  und  später  den  deutschen
  Regierungen  in  unzweideutigster  Weise  es  nahe  gelegt,  ihre  hiesigen  Bevollmächtigten
  mit  Instruktion  zum  Versuche  einer  Vereinbarung  zu  versehen.  Schon
bei  den  in  einer  Versammlung  der  deutschen  Bevollmächtigten  gemachten  Außerungen,
  worüber  ich  am  8.  Sepktember  berichtete!  und  womit  die  Königliche  Regierung
  sich  unterm  12.  September  völlig  einverstanden  erklärtes,  hatke  ich  darauf
hingewiesen,  daß  Preußens  Stellung  und  Forderung  klar,  und  daß  es  die  Aufgabe
der  mittleren  und  kleineren  Staaten  sei,  sich  unter  sich  über  zu  machende  Vorschläge
zu  einigen.  In  späterer  Zeit,  als  nach  glücklich  beskjandenem  Kampfe  über  den  Malmöer
  Waffenstillstand  die  Wage  sehr  zugunsten  Preußens  sich  neigte,  hat  S.  M.  der
König  von  Bayern  sich  unmittelbar  an  den  damaligen  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten,  Grafen  von  Dönhoff,  gewandt  und  ist  von  diesem  geradezu  aufgefordert
  worden  den  hiesigen  baperischen  Bevollmächtigten  mit  Instruktion  versehen
  zu  lassen.  Alles  hat  keinen  Fsels  gehabt,  auch  der  letzte  von  mir  gemachte
Schritt  nicht,  aus  dem  die  Königliche  Hannoversche  Regierung  Veranlassung  zu
einer  Anfrage  in  Berlin  genommen  hat.  Als  nämlich  in  der  zweiten  Hälfte  des
Monats  November  hier  großer  3weifel  über  den  Ausgang  der  Bewegung  in
Preußen  bestand,  hielt  ich  es  angemessen  den  Bevollmächtigten  von  Hannover  und
Sachsen,  mit  dem  Anheimstellen  der  weiteren  Mitteilung  an  diejenigen  von  Bayern
und  Württemberg,  folgendes  zu  äußern:  Oie  Beratung  über  das  Reichsoberhaupt
nahe  mit  raschen  Schritten  heran;  ich  sei  noch  immer  der  im  September  vorgetragenen
Meinung,  daß  die  Nationalversammlung  eine  Verabredung  der  Regierungen  oder
der  wichtigsten  Regierungen  annehmen  werde;  Preußens  Stellung  sei  klar:  es
akzepkiere  keine  Verfassung,  in  deren  exekutiver  Gewalk  nicht  Se.  Majestät  der  König
Sitz  habe;  die  Forderung,  alleiniges  Oberhaupk  zu  werden,  stelle  es  nicht  auf;
auch  Preußens  Einfluß,  hier  einen  nachteiligen  Beschluß  zu  verhindern,  sei  gesichert;
  wenn  ich  mich  nicht  sehr  täusche  (es  war  am  20.  oder  ar.  November),  so
bereite  sich  in  Preußen  ein  großer  Umschwung  der  Stimmung  vor,  und  in  zehn
Tagen  könne  die  Regierung  stärker  sein,  als  sie  seit  März  gewesen;  eine  Inikiative
könne  von  uns  nicht  genommen  werden,  sie  könne  aber  von  Bayern,  Württemberg,
Hannover  und  Sachsen  in  der  Art  ausgehen,  daß  von  diesen  Regierungen,  nachdem
sie  sich  geeinigk,  uns  ein  gemeinschaftlicher  Vorschlag  gemacht  werde;  ich  glaube
eine  schließliche  Pfliche  zu  erfüllen,  indem  ich  sie  auf  die  Lage  aufmerksam  mache,
denn  was  geschehen  werde,  wenn  vor  dem  Beschlusse  der  Nationalversammlung
eine  Einigung  der  Regierungen  nicht  zustande  komme,  und  wenn  dann  eine  große
Mehrheit  der  Krone  Preußen  allein  das  Regiment  antrage,  das  vermöge  niemand,
  auch  die  Regierung  nicht,  im  voraus  zu  bestimmen.  Außer
daß  der  bayerische  Bevollmächtigte  mir  später  vorschlug,  ich  möge  eine  Besprechung
der  fünf  Bevollmächtigten  veranlassen  und  leiten,  was  meiner  Absicht  geradezu  entgegenlief,
  ist  auch  hierauf  nichts  weiter  erfolgk,  und  sollte  unerwartketerweise  darauf
  zurückgekommen  werden,  so  werde  ich  noch  strenger  als  früher  die  Produktion
eines  gemeinschaftlichen  Vorschlages  fordern,  und  wenn  er  erfolgt,  präjudizierlicher
Außerungen  mich  enthaltend,  darüber  berichten.

Nach  diesen  Vorgängen  wird  uns  niemals  mit  Grund  der  Vorwurf  gemache

Der  Antrag  wurde  in  wesentlich  veränderter  Form  am  18.  Dez.  in  der  Nationalversammlung
  eingebracht,  gedr.  auch  Roth  u.  Merck  2,  74.

»Bishet  nicht  bekannt.