Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3540.) Allerhöchster Erlaß vom 7. April 1852., betreffend den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von der Düren-Eschweiler Aktienstraße bei Düren über Niederau, 
Creuzau und Nideggen nach Gemünd und die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte sowie des Rechtes zur Erhebung des tarismäßigen Chausseegel- 
des für denselben. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Düren-Eschweiler Aktien-Straße bei Düren über Nie- 
derau, Creuzau und Nideggen nach Gemünd genehmigt habe, bestimme Ich 
hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der in die Chausseelinie fallenden 
Grundstücke und die siskalischen Vorrechte wegen Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Bestunmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. 
Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künf- 
ltigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung. des 
Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal gültigen Tarife 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße, 
nach erfolgtem chausseemäßigen Bau derselben, Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Cbarlottenburg, den 7. April 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3540—3541.) 277 (Nr. 3541.)
	        
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