Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3542.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1852, betreffend die Uebertragung des Vor- 
sitzes im Kapitel des Königlichen Hausordens von Hohengollern an des 
Prinzen Friedrich von Preußen Königliche Hoheit. 
habe auf Grund der im zwölften Artikel der Statuten des Koniglichen 
ausordens von Hohenzollern vom 23. August v. J. enthaltenen Bestimmung 
den Vorsitz im Ordens-Kapitel dem Prinzen Friedrich von Preußen Königliche 
Hoheic, als Meinem Stellvertreter, übertragen. Indem Ich Sie von dieser 
Ernennung hierdurch benachrichtige, überlasse Ich Ihnen, dieselbe durch die 
Gesetz-Saminlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 26. April 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
Graf zu Stolberg. v. Manteuffel. 
An den Ober-Kammerherrn und Minister des Königlichen Hauses Grafen 
zu Stolberg und den Ministerpräsidenten Freiherrn von Manteuffel. 
  
(Nr. 3543.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der Ver- 
ordnung vom 3. Januar 1849. über die Einführung des mündlichen und 
öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen. Vom 
2. Mai 1852. 
N die auf Grund des Artikels 105. der Verfassungs-Urkunde vom 
5. Dezember 1848. unter dem 3. Januar 1849. erlassene und durch die Gesetz- 
Sammlung von 1849. S. 14 ff. verkündete 
Berordnung über die Einführung des mündlichen und bffentlichen Ver- 
fahrens mit Geschworenen in Unctersuchungssachen 
der Verfassung gemäß den Kammern vorgelegt worden ist, haben dieselben 
der gedachten Verordnung ihre Genehmigung ertheilt. 
Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht. 
Berlin, den 2. Mai 1852. 
Das Staatsministerium. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer.-- v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Bonin. 
  
Nedigirt im Büreau des Staats-Mimisteriums. 
edruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(uoolph Decker.)
	        
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