Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

2) der zur Verwaltung der betreffenden Abgaben oder Gefille bestellten 
Behörde stehen, wenn sie als Civilpartei aufgetreten ist, auch rücksichtlich 
der Strafe die gesetzlichen Rechtsmittel zu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 22. Mai 1852. 
#. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. 
v. Westphalen. v. Bodelschwingh. v. Bonin. 
  
Berichtigung. 
J dem, zwischen dem Zollverein und der ottomanischen Pforte vereinbarten, 
eite 679. ff. der Gesetz-Sammlung von 1851. abgedruckten Zoll-Tarife ist 
Seite 680 in der wrlßten Spalte Zeile 8. von unten siatt „5000 Stück“ 
zu lesen: 50,000 Stück. 
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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