Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3557.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1852., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte 2c. für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von der Cöln-Frankfurter Staatsstraße bei Kircheip über Buchholz 
und Oberpleis nach der Beuel-Honnefer Chaussec in Niederdollendorf. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Cöln-Frankfurter Staatsstraße bei Kircheip über Buch- 
holz und Oberpleis nach der Beuel-Honnefer Chaussee in Niederdollendorf ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der 
für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwendung 
finden sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen Ueber- 
nahme der künftigen vorschriftsmäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chaus- 
seen geltenden Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Vorschriften wegen det Chausseepolizei-Ver- 
gehen für die gedachte Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 3. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei#en 
und den Finanzminister. 
Or., 3657—3558.) 36“ (Nr. 3558.)
	        
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