Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3560.) Allerhöchster Erlat vom 3. Mai 1852., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Rechte 2c. für den Ausbau der Gemeinde-Chaussee von der 
Altenhagen-Siegener Staatsstraße bei Siegen über Netphen und Feudin- 
gen bis zur Wittgensteiner Straße bei Saßmannshausen, nebst einer 
Zweigstraße von Niedernetphen über Afholderbach nach Kronprinzen-Eiche. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer 
Gemeinde-Chaussee von der Altenhagen = Siegener Staatsstraße bei Siegen 
über Netphen und Feudingen bis zur Wittgensteiner Straße bei Saßmanns= 
hausen, nebst einer Zweigstraße von Rirderncllhen über Afholderbach nach Kron- 
prinzen-Eiche genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straßen 
das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung 
finden soll. Zugleich verleihe Ich den Betheiligten das Recht zur Erhebung 
eines, gegen die 2 des Chausseegeld-Tarifs für die Staats-Chausseen um 
die Hälfte erhöhten Chausseegeldes, letzteres mit der Maaßgabe, daß die Bethei- 
ligten sich eine Herabsetzung auf die einfachen Sätze nach Ablauf von sechs 
Jahren ohne Entschädigung gefallen lassen müssen, insofern dies nach der Ent- 
scheidung des Ministers für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten und des 
Finanzministers im Interesse des Verkehrs nothwendig wird. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen 1 Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede siehenden Straßen Gül- 
tigkeit haben. 
— Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 3. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3661.)
	        
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