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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 19. —
(Nr. 3566.) Allerhoͤchster Erlaß vom 24. Maͤrz 1852., betreffend die in Bezug auf den
Bau der Chaussee von Groß-Strehlitz nach Himmlowitz durch den Gra-
fen Renard bewilligten fiskalischen Vomechte.
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Groß-Strehlitz nach Himmlowitz durch den Grafen Renard genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß auf dieser Straße das Expropriationsrecht für die
ur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der
haussee-Neubau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen geltenden Besiimmungen, Anwendung finden sollen. Zugleich
verleihe Jch dem Grafen Renard das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
auf dieser Chaussee nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die
in Rede stehende Straße Gültigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 24. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1852. (Nr. 3566—867.), 40 (Nr. 3567.)
Ausgegeben zu Berlin den 5. Juni 1852.