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2) 1et kliiken Weserufer belegenen Verbandsbezirk der Schlüsselburger
eldmark;
3) den am rechten Weserufer belegenen Verbandsbezirk der Schlottmarsch.
DOiiese Verbände bilden sowohl in ihrer Gesammtheit als jeder Verbands=
bezirk für sich Korporationen, welche ihren Gerichtssiand bei dem Kreisgerichte
zu Minden haben.
. 2.
Den Verbamwbezirken liegt es ob, wasserfreie, tüchtige, an ihrem unteren
Ende offene Deiche von 214 Fuß Höhe am Schlusselburger Pegel, und zwar:
1) bei Ilvese und Heimsen auf dem rechten Weserufer von der Höhe bei
Ilvese ab bis in die Nähe von Heimsen unter Abtragung der zurück-
zulegenden alten Deichstrecke,
bei Schlusselburg auf dem linken Weserufer von dem sogenannten Klai-
Berge an der Hannoverschen Grenze ab bis gegen die Grenze von
Stolzenau, unter Abtragung der zurückzulegenden alten Deichstrecke, fer-
ner von demselben Klai-Berge, an der Hannoverschen Grenze der Dorfs=
Feldmark Müßleringen entlang, nach dem in der Schlusselburger Feld-
mark belegenen Schierteich zu; der Deich ist an die in der Nähe befind-
liche wasserfreie Höhe auf Hannoverschem Gebiete anzuschließen, wenn
dies bei der schwebenden Verhandlung mit der Königlich Hannoverschen
Regierung vereinbart wird,
3) in der Schlottmarsch-Niederung auf dem rechten Weserufer von der Höhe
beim Vorwerk Hühnerberg ab bis in die Gegend dem Ufer der Feld-
mark Stolzenau gegenüber,
in denjenigen durch die Staatsverwaltungs-Behörden fesizustellenden Abmessun-=
gen anzulegen und zu unterhalten, welche erforderlich sind, um die Grund=
stücke der genannren drei Niederungen gegen direkte Ueberschwemmung durch
den höchsten Wasserstand zu sichern.
Gegen den bei dem offenen Ende der Deiche in die Niederungen ein-
tretenden Rückstau wird für jetzt ein Schutz nicht beabsichtigt.
Sollte durch spätere Erfahrungen eine größere Höhe der Deiche als 211
Fuß am Pegel zum Schutze gegen den höchsten Wassersiand geboten werden,
so ist dieselbe nach Anordnung der Staaksverwaltungs-Behörden vom Deichver-
bande herzustellen.
Die Deichlinien müssen in der Weise ausgeführt werden, wie sie in rothen
und resp. gelben Linien auf der bei der Königlichen Regierung in Minden be-
findlichen
„Karte des Weserstromes von oberhalb Buchholz bis zu den Mascher-
höpen, Kopie der von dem Kondukteur C. v. Harkmann im Jahre 182.
und 1825. gezeichneten Karte, gefertigt von J. Leifeld“
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