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(Xr. 3580.) Allerhoͤchster Erlaß vom 19. Juni 1852., betreffend die Sistirung der Ein-
führung der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850. und der Bildung
der in der Kreis-, Bezirks= und Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850.
angcordneten neuen Kreis= und Provinzial-Vertretungen.
A. den Bericht des Staatöministeriums vom 17. Juni c. erkläre Ich
Mich damit einverstanden, daß mit der Einführung der Gemeinde= Ordnun
vom 11. März 1850., sowie mit der Bildung der in der Kreis-, Bezirks= un
Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850. angeordneten neuen Kreis= und
Provinzial-Vertretungen nicht weiter borzugehen ist. Der Minister des Innern
hat demgemäß das Weitere zu veranlassen, und wird derselbe beauftragt, die-
jenigen Anordnungen zu treffen, welche sich in Ausführung des gegenwärtigen
Erlasses als nothwendig ergeben. Den Kammern sollen bei Eren nächsten
Zusammentritte die geeigneren Vorlagen in dieser Angelegenheit gemacht wer-
den. Oiese Meine Order ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 19. Juni 1852.
Friedrich Wilhelm.
Manteuffel. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. v. Bonin.
An das Staatsministerium.
Redigirt im Bürcau des Staats-Mini
der Kiniglichen Gebeimen
(Rudolob Decler.)